Object: Das Geldwesen Frankreichs zur Zeit der ersten Revolution bis zum Ende der Papiergeldwährung

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II. DIE PAPIERGELDWAHRUNG; 
Yon diesem Dekret ab waren diese Staatsnoten kein Geld 
mehr, sondern Wertpapiere trotz ihres epizentrischen Ännahme- 
zwangs; denn es fehlte ihnen jetzt die freie Übertragbarkeit 
des staatlichen Geldes, also eines der wesentlichen Merkmale 
desselben. Sie scheiden deshalb nunmehr aus unserer 
Betrachtung aus. 
Epizentrischer Annahmezwang wurde zwar noch einmal 
für sie in einzelnen Fällen im Jahre 1795 J ) eingeführt (vorüber 
gehend vom April bis August), aber die Enregistrierungs- und 
Indossierungspflicht wurde nicht aufgehoben. 2 ) 
Die königlichen Assignaten von 100 livres und darunter 
hatten ihre eigene Entwickelung. Sie blieben auch nach dem 
31. Juli 1793 Kurantgeld, sollten aber eingelöst werden. Sie 
brauchten weder enregistriert noch indossiert zu werden. Erst 
im Jahre 1795 wurde ihre Rechtsstellung verändert. 
Nach Dekreten vom 16. und 27. Mai 1795 sollten sie 
nur noch in Zahlung genommen werden auf Nationalgüter und 
Lotterielose des Staates. Lauteten sie auf 5 livres, so wurden 
sie auch noch für Steuerzahlungen angenommen. Waren sie 
von 10 livres, so behielten sie den allgemeinen epizentrischen 
Annahmezwang. Außer den 10 livres-Assignaten wurden dem 
nach die königlichen Staatsnoten von 100 livres und darunter 
nur bei gewissen Geschäftsabschlüssen mit dem Staate in 
Zahlung genommen. Die Annahme durch den Staat war also 
nicht der Höhe nach beschränkt, sondern den Geschäfts 
abschlüssen nach. Es fehlte ihnen der allgemeine epizentrische 
Annahmezwang; nur bei einigen epizentrischen Zahlungen 
nimmt sie der Staat an und bei diesen entweder ausschließlich 
oder neben anderen Geldarten; nimmt er sie in andern Fällen 
ausnahmsweise auch an, so handelt es sich nicht um Zahlung, 
sondern um Hingabe an Zahlungsstatt. Wir wollen diese 
Erscheinung, die auch im modernen Geldwesen vorkommt, 
Sondergeld nennen. 
‘) Dekret vom 11., 16., 27. Mai 1795. 
s ) Dekret vom 11. Mai und 13. Juli 1795.
	        
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