Full text : Das Geldwesen Frankreichs zur Zeit der ersten Revolution bis zum Ende der Papiergeldwährung

2.  DIE  STAATSNOTENWÄHRUNG  BIS  HERBST  1796.

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Ana  11.  Juli  1795')  erhielten  die  königlichen  Assignaten
von  100  livres  und  darunter  wiederum  den  allgemeinen
epizentrischen  Annahmezwang;  vom  11.  September 2 )  des
gleichen  Jahres  ab  nahm  sie  der  Staat  nur  noch  beim  Kauf
von  staatlichen  Lotterielosen  an.
Die  genetischen  Eigenschaften  der  Assignaten,  die  wir
bis  jetzt  fast  ganz  außer  Acht  gelassen  haben,  ergeben  sich
eigentlich  von  selbst  (papirogenische  Entstehung).  Nur  theoretisch
interessant  ist  eine  Bestimmung  des  Dekrets  vom  14.  Februar  1794.
Die  Einlieferer  von  Gold-  und  Silbergegeuständen  erhielten
danach  keine  Edelmetallmünzen,  sondern  Assignaten.  Die
Assignaten  waren  aus  Papier,  entstanden  aber  in  diesem  Falle
durch  Einlieferung  von  frei  ausprägbaren  Edelmetallen  oder
von  Bronze  (hylogenisch).  Diese  gesetzliche  Anordnung  war
aber  praktisch  natürlich  bedeutungslos.  Man  kann  daher  sagen,
daß  die  Assignaten  durchweg  papirogenisch  zur  Entstehung
kanten.
Ende  1795  und  Anfang  1796  trat  eine  furchtbare  Verwirrung ­
  im  französischen  Zahlungsverkehr  ein.  Sie  war  überhaupt ­
  nur  dadurch  möglich  geworden,  daß  der  Wechselkurs
eine  nie  gesehene  Tiefe  erreicht  hatte.  Er  sank  im  Jahre  1795
beständig  und  zwar  im  Vergleich  zum  Stand  des  Jahres  1789
auf  einen  Jahresdurchschnitt  von  etwa  6°Io.  Das  Sinken  des
Wechselkurses  wurde  für  den  Staat  besonders  empfindlich  beim
Einnehmen  der  Steuern,  die  dem  Nominalbeträge  nach  die
gleichen  gegen  früher  blieben;  tatsächlich  nahm  der  Staat  etwa
^0  bis  25  mal  weniger  ein.  Um  sich  vor  Schaden  zu  schützen,
machte  er  einen  Reformversuch, 3 )  der  praktisch  auf  das  Geldwesen ­
  ohne  merklichen  Einfluß  war  und  nur  des  theoretischen
Interesses  und  der  Vollständigkeit  halber  zu  erwähnen  ist.  Er
verrät  eine  ungewöhnliche  Verranntheit  in  die  Qnantitätstheorie.
Das  betreffende  Dekret  schrieb  eine  Staffel  vor,  nach  der
die  Assignaten  begültigt  sein  sollten,  niedriger  oder  höher,  je
‘)  Dekret  vom  11.  Juli  und  1.  August  1795.
s )  Dekret  vom  9.  September  1795.
°)  Dekret  vom  21.  Juni  1795,  ergänzt  durch  Dekret  vom  31.  Juli  1795.
            
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