Full text : Meyer Amschel Rothschild, der Gründer des Rothschildschen Bankhauses

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3-t.  Nach  israelitischem  Recht  hatten  die  Töchter  kein  Erbrecht  mit
den  Söhnen  auf  die  elterliche  Verlassenschaft.
35.  Im  Jahre  1808  hatte  Geisenheimer  sich  ein  Vermögen  von  6000  fl
gespart  und  richtete  ein  Gesuch  an  den  Fürsten  Primas  um  Erlaubnis  zur
Vollziehung  seiner  vor  Erlaß  der  neuen  Stättigkeit  kontrahierten  Ehe  und
um  die  Qualität  eines  Stättigkeitsverwandten.  Bei  dieser  Gelegenheit  schreibt
der  Fürst  Primas  eigenhändig  an  den  Rand  der  Akte:  „Einverstanden,  und
wird  auf  jeden  Fall  der  Schutz  ertheilt  in  Rücksicht  seiner  vorzüglich  guten
Eigenschaften.“  Fftm.:  Uglb.  D  62,  Nr.  17,  T.  VII  fase.  13b;  Uglb.  A  26,  Nr.  17
(über  Hauser).
36.  Wenn  Meyer  Amschel  im  Jahre  1809  im  Polizeiverhör  aussagt,,
daß  er  allein  der  Inhaber  seiner  Handlung  sei,  daß  seine  Söhne  lediglich
als  Gehülfen  in  seinem  Geschäft  fungierten  und  ihm  seine  Warenhandlung
versähen,  so  beweist  das  nichts  gegen  unsere  obigen  Darlegungen,  sondern
zeigt  nur,  daß  der  Chef  der  Handlung  auch  damals  noch  das  Verhältnis
patriarchalisch  auffaßte.  Selbst  der  Gesellschaftsvertrag  vom  Jahre  1810
gewährt  dem  Familienhaupt  gewisse  geschäftliche  Vorrechte,  die  ganz  in  jenem
Anschauungskreis  liegen.  Die  entscheidende  Stimme  bei  allen  Geschäften  und
bei  Irrungen  betreffs  Auslegung  des  Gesellschaftsvertrags,  die  Anstellung
und  Entlassung  des  Personals  war  in  des  Vaters  Hand  gegeben.  Ja  er
hatte  sogar  ausschließlich  das  Recht,  auch  außer  dem  jährlichen  Gewinn
und  Haushaltungsbedarf  nach  Belieben  Gelder  aus  dem  Handlungsfonds
zu  entnehmen.
37.  Das  Gesamtvermögen  betrug  beim  Vertragsabschluß  vom  Jahre  1810
800000  fl.  Die  60000  fl,  die  im  Vertrag  den  beiden  jüngsten  Söhnen  vorbehalten ­
  bleiben,  wurden  oben  außer  Acht  gelassen,  sind  aber  natürlich  auch
ohne  Einfluß  auf  die  ermittelten  Verhältnisziffern,  da  ihre  Abtrennung  selbstverständlich ­
  nach  dem  Verhältnis  der  bisherigen  Geschäftsanteile  stattfand.
38.  Sämtliche  Töchter  erhielten  später  erheblich  höhere  Abfindungen
als  der  ältesten  Tochter  bei  ihrer  Verheiratung  zugesichert  waren.  Daß  im
Jahre  1795  bereits  5000  fl  Mitgift  an  die  älteste  Tochter  abgegangen  waren,
darf  schon  in  Rücksicht  auf  die  jährliche  Vermehrung  des  Geschäftsvermögens
außer  Betracht  bleiben.
39.  A  century  of  Finance  1804  to  1904,  The  London  House  of  Rothschild,
London  1905,  S.  13.  Ein  Exemplar  dieses  Privatdrucks  auf  der  Freiherrlich.
Carl  von  Rothschildschen  Bibliothek.
Rothschilds  Geldhandel  von  1801  bis  1806.
40.  Marbg.:  Akta  den  Ankauf  dänischer  Partialobligationen  von  dem
Handelshause  Rüppell  &  Harnier  in  Frankfurt  betreffend  1801  (77  500  Rtlr.)  ■„
Das  der  Krone  Dänemark  zugestandene  Anlehen  1784—1806  etc.
41.  Marbg.:  Das  dem  Oberhofagenten  M.  A.  Rothschild  in  Frankfurt
gegen  ein  Unterpfand  von  Staatspapieren  hergeliehene  Kapital  von  160000  Rtlrn.
1801—1806;  Das  dem  Hofagenten  M.  A.  Rothschild  und  dessen  beiden  Söhnen
Kriegszahlamtsagenten  Amschel  und  Salomon  Rothschild  zu  Frankfurt  aus.
der  Kriegskasse  vorgeschossene  Kapital  von  200000  fl  1802—1805.
            
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