Full text: Meyer Amschel Rothschild, der Gründer des Rothschildschen Bankhauses

[4. Testament des Meyer Amschel Rothschild. 
Stadtarchiv Frankfurt a. M.] 
Im Namen Gottes. 
Ich Meyer Amschel Rothschild verordne Kraft dieser meiner gewissen 
haftesten väterlichen Disposition, wie es nach meinem in Gottes 
Handen stehenden Ableben mit meiner Nachlassenschaft unter meinen 
Kindern gehalten werden soll. 
Art. I. Vordersamst gebe ich meinen Kindern auf meine väterliche 
Pflichten und Gewissen zu vernehmen, daß nach einer genauen 
und gewissenhaften mit meinen Handlungs verassocirten Söhnen 
gepflogenen Berechnung, und respe’e meinen sämmtlichen Kindern 
zum wahren Besten und Vortheil gereichenden Uibereinkunft diese 
meine Söhne mein in Staatspapieren, Wechseln, Obligationen, Wein, 
baar Geld, liquiden und illiquiden Acktiven besitzendes respe’e 
Vermögen und Handlungsantheil, jedoch mit Ausschluß des in 
meinem Wohnhause in der Judenstraße sich befindlichen sämmt 
lichen Mobiliare, um die Summe von Einmal Hundert und Neunzig 
Tausend Gulden in baarem Gelde mit meiner vollkommensten 
Zufriedenheit an- und übernommen haben, dergestalten, daß so 
nach mein gegenwärtiges ganzes Vermögen, mit Ausschluß des 
besagten Mobiliare in der baaren Summe von Einmal Hundert und 
Neunzig Tausend Gulden besteht; ich verordne und will daher, 
daß meine Töchter und Töchtermänner und deren Erben an der 
unter der Firma „Meyer Amschel Rothschild und Söhne“ bestehen 
den Handlung keinen Antheil haben, und noch weniger eine For 
derung aus was immer für einem Grunde machen können und 
dürfen, sondern vielmehr gedachte Handlung meinen Söhnen aus 
schließlich zusteht und gehört; Keine meiner Töchter, Tochter 
männer und deren Erben ist daher befugt, Einsicht der Handlung, 
deren Bücher und Scripturen zu verlangen, Caution, Obsignation, 
Inventur pp zu fordern; indem keine meiner Töchter und deren 
Erben einiges Recht noch Anspruch auf erwähnte Handlung zu 
machen befugt ist, und ich würde es nie einem meiner Kinder 
vergeben können, wenn dasselbe gegen diesen meinen väterlichen 
Willen sich beigehen lassen würde, meine Söhne in dem ruhigen 
Besitz ihrer Handlung zu stören.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.