Full text: Meyer Amschel Rothschild, der Gründer des Rothschildschen Bankhauses

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Die Rettung des Kurfürstlichen Archivs und des Kur 
fürstlichen Vermögens in den Jahren 1806 und 1807. 
Durch die politischen Ereignisse des Jahres 1806 wurde das 
Verhältnis der Rothschild zum hessischen Fürstenhaus in noch 
festere Bahnen geleitet. Wir haben schon gesehen, daß die Napo 
leonische Politik im Jahre 1810 für die Weiterentwicklung der 
Rothschildschen Handlung von bestimmendem Einfluß war. ln noch 
stärkerem Maße hatte vier Jahre früher das Vorgehen Napoleons 
gegen das Kurfürstentum Hessen in das Schicksal des Rothschildschen 
Hauses eingegriffen, wenn auch nicht eigentlich im nachteiligen 
Sinne. Denn die Vertreibung des Kurfürsten aus seinem Lande gab 
den Rothschild Gelegenheit, Treue zu beweisen, und das brachte 
ihnen festeres Vertrauen und Wachstum an Macht. Der indirekte 
Kampf Napoleons gegen England muß auch hier wieder den Aus 
gangspunkt unserer Betrachtung bilden. 
Das hessische Fürstenhaus stand seit dem Anfang des 18. Jahr 
hunderts in enger und vielumstrittener Verbindung mit dem Briti 
schen Reich. Landgraf Karl (1677—1730), der eigentliche Schöpfer 
der unvergleichlichen Parkanlagen von Wilhelmshöhe und der nach 
ihm benannten Karlsaue bei Kassel, war der erste hessische Regent, 
der ein stehendes Heer unterhielt, und, was später auch viele andere 
deutsche Fürsten des 18. Jahrhunderts taten, seine Soldaten gegen 
Geld fremden Mächten zur Verfügung stellte, so z. B. während des 
Spanischen Erbfolgekrieges den Seemächten England und Holland. 
Mit England wurde dieses Verhältnis auch unter den folgenden Land 
grafen aufrecht erhalten und auf den Höhepunkt geführt durch Land 
graf Friedrich II. im nordamerikanischen Freiheitskrieg (1775—1783). 
Um diese Sache gerecht zu beurteilen, darf man folgendes 
nicht außer Acht lassen. Die vom Landgrafen Karl vermieteten 
Regimenter bestanden lediglich aus freiwillig geworbenen Söldnern. 
Unter Friedrich 11. aber ergänzte sich das hessische Heer wesentlich 
durch Aushebung nach Kantonen (Kurhess. Landesordn. 6, S. 57) 
und nur teilweise durch Anwerbung. Die Aushebung betraf die niederen 
Volksklassen, die Anwerbung erstreckte sich sowohl auf Inländer 
wie auf Ausländer. Unter den Angeworbenen waren viele, die von 
Wanderlust oder von der Lust an Kampf und Abenteuern getrieben 
wurden; unter den Ausgehobenen waren viele, die nur gezwungen 
mitgingen. Daß das Nationalbewußtsein der deutschen Fürsten so
	        
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