Full text : Meyer Amschel Rothschild, der Gründer des Rothschildschen Bankhauses

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Die  Rettung  des  Kurfürstlichen  Archivs  und  des  Kurfürstlichen ­
  Vermögens  in  den  Jahren  1806  und  1807.
Durch  die  politischen  Ereignisse  des  Jahres  1806  wurde  das
Verhältnis  der  Rothschild  zum  hessischen  Fürstenhaus  in  noch
festere  Bahnen  geleitet.  Wir  haben  schon  gesehen,  daß  die  Napoleonische ­
  Politik  im  Jahre  1810  für  die  Weiterentwicklung  der
Rothschildschen  Handlung  von  bestimmendem  Einfluß  war.  ln  noch
stärkerem  Maße  hatte  vier  Jahre  früher  das  Vorgehen  Napoleons
gegen  das  Kurfürstentum  Hessen  in  das  Schicksal  des  Rothschildschen
Hauses  eingegriffen,  wenn  auch  nicht  eigentlich  im  nachteiligen
Sinne.  Denn  die  Vertreibung  des  Kurfürsten  aus  seinem  Lande  gab
den  Rothschild  Gelegenheit,  Treue  zu  beweisen,  und  das  brachte
ihnen  festeres  Vertrauen  und  Wachstum  an  Macht.  Der  indirekte
Kampf  Napoleons  gegen  England  muß  auch  hier  wieder  den  Ausgangspunkt ­
  unserer  Betrachtung  bilden.
Das  hessische  Fürstenhaus  stand  seit  dem  Anfang  des  18.  Jahrhunderts ­
  in  enger  und  vielumstrittener  Verbindung  mit  dem  Britischen ­
  Reich.  Landgraf  Karl  (1677—1730),  der  eigentliche  Schöpfer
der  unvergleichlichen  Parkanlagen  von  Wilhelmshöhe  und  der  nach
ihm  benannten  Karlsaue  bei  Kassel,  war  der  erste  hessische  Regent,
der  ein  stehendes  Heer  unterhielt,  und,  was  später  auch  viele  andere
deutsche  Fürsten  des  18.  Jahrhunderts  taten,  seine  Soldaten  gegen
Geld  fremden  Mächten  zur  Verfügung  stellte,  so  z.  B.  während  des
Spanischen  Erbfolgekrieges  den  Seemächten  England  und  Holland.
Mit  England  wurde  dieses  Verhältnis  auch  unter  den  folgenden  Landgrafen ­
  aufrecht  erhalten  und  auf  den  Höhepunkt  geführt  durch  Landgraf ­
  Friedrich  II.  im  nordamerikanischen  Freiheitskrieg  (1775—1783).
Um  diese  Sache  gerecht  zu  beurteilen,  darf  man  folgendes
nicht  außer  Acht  lassen.  Die  vom  Landgrafen  Karl  vermieteten
Regimenter  bestanden  lediglich  aus  freiwillig  geworbenen  Söldnern.
Unter  Friedrich  11.  aber  ergänzte  sich  das  hessische  Heer  wesentlich
durch  Aushebung  nach  Kantonen  (Kurhess.  Landesordn.  6,  S.  57)
und  nur  teilweise  durch  Anwerbung.  Die  Aushebung  betraf  die  niederen
Volksklassen,  die  Anwerbung  erstreckte  sich  sowohl  auf  Inländer
wie  auf  Ausländer.  Unter  den  Angeworbenen  waren  viele,  die  von
Wanderlust  oder  von  der  Lust  an  Kampf  und  Abenteuern  getrieben
wurden;  unter  den  Ausgehobenen  waren  viele,  die  nur  gezwungen
mitgingen.  Daß  das  Nationalbewußtsein  der  deutschen  Fürsten  so
            
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