Full text : Finanzwissenschaft

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3.  Buch.  Die  Staatsausgaben.

selben  eingelieferten  Einnahmen,  wie  z.  B.  bei  Steuereintreibungen,,
sind  als  solche  Zuschläge  zu  charakterisieren.  Hier  und  da  kommt
auch  das  System  des  Stücklohnes  vor,  wo  das  Gehalt  nach  der
Quantität  der  geleisteten  Arbeit  (z.  B.  Auszählung  von  Zählungskarten ­
  in  Statistischen  Bureaus)  festgesetzt  wird.
Das  Gehalt  wird  den  Angestellten  heute  in  der  Regel  in  Geld
bezahlt,  in  einzelnen  Fällen  in  Naturalbezügen,  oder  zum  Teil  in
Geld,  zum  Teil  in  natura.  Das  Naturaleinkommen  hängt  mit  der
Naturalwirtschaft  zusammen,  es  hat  sich  aus  derselben  entwickelt
und  behauptet  sich  dort,  wo  der  Charakter  der  Naturalwirtschaft
noch  stark  vorwiegt.  In  diesem  Falle  werden  den  Beamten  entweder ­
  Einkommensquellen  überlassen  (Grundbesitz)  oder  werden  denselben ­
  gewisse  Unterhaltsmittel  (Lebensmittel,  Wohnung,  Holzstoffe^
Kleidung)  angewiesen.  Mit  der  Weiterentwicklung  des  Wirtschaftslebens ­
  wurde  dieses  System  in  den  vorgeschritteneren  Ländern  zur
Ausnahme,  denn  dessen  Voraussetzung  war  ja  natürlich,  daß  auch  der
Staat  einen  großen  Teil  seiner  Einnahmen  in  Naturalien  bezog.  Der
größte  Nachteil  der  Naturalentlohnung  besteht  darin,  daß  dieselbe
für  den  Staat  eine  schwankende  Last,  für  den  Berechtigten  einen
höchst  verschiedenen  Vorteil  bedeutete;  dieselbe  schmiegt  sich  nicht
den  Verhältnissen  des  Einzelnen  an  und  ist  in  dem  einen  Fall  mit
Verschwendung,  in  dem  andern  mit  Entbehrung  verbunden.  Sie
bietet  hier  zu  viel,  dort  zu  wenig.  Trotzdem  ist  selbst  bei  geldwirtschaftlichem ­
  System  diese  Art  der  Entlohnung  oft  angezeigt,,
namentlich  mit  Bezug  auf  die  A\  ohnuug,  da  dieses  Bedürfnis  sonst
in  manchen  Fällen  höchst  ungenügend  befriedigt  würde.  Die  Naturalentlohnung ­
  ist  ferner  berechtigt  in  solchen  Dienstzweigen,  wo  dies
der  Natur  des  Dienstes  entspricht,  z.  B.  Wohnung,  Heizung  in
entlegenen  Gegenden,  wo  hierfür  nicht  gesorgt  ist,  dann  bei  Forstbeamten ­
  usw.  Auf  den  unteren  Stufen  des  Staatsdienstes  spricht
für  die  Naturalentlohnung  die  mangelhafte  wirtschaftliche  Erziehung, ­
  Erfahrenheit,  Leistungsfähigkeit  der  Betreffenden  (Kleidung,
Wohnung,  Heizung  beim  Dienerpersonal),  doch  muß  gesorgt  werden,
daß  keine  leichtsinnige  Verschwendung  Platz  greife.  Auch  beim
Militär,  namentlich  bei  der  Mannschaft  sprechen  viele  Gründe  für
die  Naturalentlohnung.  Die  Gleichmäßigkeit  der  eingekauften  Waren,
die  größere  Billigkeit  bei  En-gros-Einkauf,  oft  auch  die  gemeinsame
Wohnung  usw.  sprechen  hierfür.  Die  durch  den  Weltkrieg  hervorgerufene ­
  unerschwingliche  Teuerung  aller  Lebensbedürfnisse  hat  die
Frage  der  Naturalentlohnung  wieder  auf  die  Tagesordnung  gebracht
und  so  wurde  z.  B.  im  ungarischen  Parlament  ein  hierauf  gehender
Antrag  gestellt.  Die  Frage  ist  nicht  leicht  zu  entscheiden,  da  es  für
            
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