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4. Buch. V. Teil. Die Steuern.
Grenze, daß jedoch die kapitalbildende Kraft des Kapitals nicht
angegriffen werden darf, denn damit würde ja auch die Quelle
aller Staatseinnahmen, das Einkommen angegriffen.
Wagner — der Stein’s Auffassung als eine „zu weit gehende
Reaktion gegen den Staatssozialismus“ charakterisiert (Finanzwissen
schaft, Gesamtausgabe, III. Teil 8. 212) — befaßt sich namentlich
mit der Frage, wie die großen Disparitäten in Einkommen und
Vermögen gemindert werden können und fordert eine solche Ein
richtung des Steuerwesens, welche es der Steuer zur selbständigen
Aufgabe macht, dieses Ziel zu verfolgen.
VI. Abschnitt.
Die Steuer als Erscheinung der sittlichen Welt.
Es ist das Verdienst Vockes, aus der Geschichte des Steuer
wesens das sittliche Moment der Steuer mit Entschiedenheit ab
geleitet und durchgeführt zu haben. Die Bedeutung des sittlichen
Moments im Steuerwesen — sagt er in seinem Werk: Die Ab
gaben, Auflagen und die Steuern vom Standpunkte der Geschichte
und der Sittlichkeit (Vorwort 8. IX) — ergab sich (hieraus) als
ein neuer von der Finanzwissenschaft bisher teils nicht genügend,
teils gar nicht berücksichtigter Faktor. Dieser müßte sofort als
wichtigstes Entwicklungsmoment wie für das ganze Volks- und
Staatsleben, so auch für das Steuerwesen den ersten Rang ein
nehmen und die bisher ausschließlichen wirtschaftlichen Regeln
auf die zweite Stelle herabdrücken. Die Gerechtigkeit, als Aus
druck der allgemeinen Sittlichkeit, welche bisher teils ohne folge
richtige Nötigung bloß vorausgesetzt, oder gar hintangesetzt worden
war, müßte die ihr gebührende hervorragende Bedeutung auch für
das Steuerwesen erhalten, sobald die Steuer als eine nicht bloß
wirtschaftliche Maßregel der Staatsgewalt erkannt war, sondern
als das Produkt des Verhältnisses zwischen der personifizierten
Gesamtheit und dem einzelnen, also eines Verhältnisses zwischen
zwei selbständig und gewissermaßen gleichberechtigten Personen,
welches sich nicht nach wirtschaftlichen Rücksichten, die nur der
Zweckmäßigkeit angehören können, sondern nach dem Gebote der
Sittlichkeit regeln muß. — „Von dem so gewonnenen nach zwei Seiten
hin — der geschichtlich-induktiven und der sittlich-vernunftgemäßen
— befestigten Standpunkte aus erblickte ich manches in einem