Full text : Finanzwissenschaft

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4.  Buch.  V.  Teil.  Die  Steuern.

stärkeren  Besteuerung  der  wenigen  höheren  Einkommen  steht  die
mäßige  Besteuerung  der  zahlreichen  kleinen  Einkommen.
13.  Ein  häufig  betontes  Gegenargument  —  von  dem  Say,
Martello  und  Andere  Erwähnung  tun  —  hebt  hervor,  daß  der
progressive  Steuerfuß  eigentlich  ganz  willkürlich  ist.  Auch  dieses
Argument  steht  auf  schwachen  Füßen.  Die  Erhöhung  des  progressiven ­
  Steuerfußes  kann  nach  solchen  Einheiten  geschehen
welche  als  Gradmesser  der  zunehmenden  Steuerkraft  betrachtet
werden  können  und  kann  bei  einem  Punkte  aufhören,  wo  eine
weitere  Steigerung  eine  wesentliche  Änderung  in  der  Steuerkraft
nicht  weiter  hervorruft.  Freilich  mit  mathematischer  Genauigkeit
lassen  sich  die  Stufen  nicht  festsetzen,  das  gilt  aber  auch  von
anderen  Erscheinungen  des  wirtschaftlichen  Lebens  und  der  staatlichen ­
  Finanzen.  Say,  der  den  progressiven  Steuerfuß  hauptsächlich
wegen  seiner  Willkürlichkeit  angreift,  da  der  Steuerfuß  hundertfältig ­
  sein  kann,  vergißt,  daß  ja  jeder  Steuerfuß,  jede  Gebühr
willkürlich  ist.  Kein  positiver  Steuersatz,  keine  Taxe  ist  mathematisch ­
  notwendig  und  könnte  ebenso  höher  als  niedriger  sein.  Ob
ein  Steuersatz  3,  5,  10  oder  80  Prozent  eines  Einkommens  in  Anspruch ­
  nehmen  soll,  das  läßt  sich  naturgesetzlich  nicht  beweisen,
das  ist  Sache  menschlicher  Einsicht,  die  nicht  gleichbedeutend  ist
mit  Willkür.
Sehr  richtig  weist  bei  dieser  Frage  Neumann  darauf  hin,  daß
wir  im  ganzen  staatlichen  und  Bechtsleben  solche  willkürliche
Satzungen  finden,  also  nicht  rein  logisch  beweisbare  und  zu  motivierende ­
  positive  Bestimmungen,  so  auch  bei  den  Strafen,  bei  Festsetzung ­
  des  Pflichtteiles,  bei  Festsetzung  gewisser  Termine,  bei
Festsetzung  der  Volljährigkeit  usw.
Praktisch  läßt  sich  der  progressive  Steuerfuß  gewiß  auf  ganz
rationelle  Basis  legen.  Auch  jener  Vorwurf,  daß  die  Progression,
nachdem  sie  bei  einem  gewissen  Punkte  innehalten  muß,  Ungerechtigkeiten ­
  hervorruft,  während  sie  ja  eben  berufen  wäre,  Ungerechtigkeiten ­
  zu  beseitigen,  ist  ungerechtfertigt.  Kein  Prinzip  verträgt ­
  seine  äußersten  Konsequenzen.  Gerade  die  Logik  zwingt  bei
einem  gewissen  Punkte  innezuhalten.  Daraus  entspringt  keine  Ungerechtigkeit, ­
  da,  wie  bereits  bemerkt,  über  einen  gewissen  Punkt
hinaus  das  weitere  Anwachsen  des  Einkommens  praktisch  fühlbare
Veränderung  in  der  Steuerkraft  und  in  der  wirtschaftlichen  Lage
des  Individuums  nicht  hervorruft.  Trotzdem  ist  es  wieder  Übertreibung, ­
  wenn  Wicksell  behauptet,  daß  die  Auffassung,  wonach
über  einen  gewissen  Punkt  hinaus  die  wirtschaftliche  Kraft  des
Eigentums  fast  unveränderlich  bleibt,  dazu  führt,  daß  von  da  ab
            
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