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4. Buch. V. Teil. Die Steuern.
VII. Abschnitt.
Die Steuerüberwälzung.
1. Von den volkswirtschaftlichen Wirkungen der Besteuerung ist
namentlich deren Einfluß auf die Preisgestaltung von großer
Wichtigkeit, womit wieder die Erscheinung der Steuerüberwälzung
zusammenhängt. Die ideelle Gestaltung der Steuerlast formuliert
Schäffle als eine Belastung der steuerpflichtigen Individuen entsprechend
dem Maße der öffentlichen Bedürfnisse und dem Verhältnis
der Leistungsfähigkeit. Nachdem aber dieses Ideal im
Leben nicht verwirklicht werden kann, so wird die tatsächliche Belastung
unter dem Einfluß verschiedener störender Faktoren hiervon
wesentlich abweichen. Zu diesen störenden Faktoren gehört einerseits
die Schwierigkeit der Festsetzung jener Summe, welche aus
Steuern gewonnen werden soll, andererseits die Schwierigkeit der
Aufteilung dieser Summe unter die einzelnen Steuerträger. Auf
diesem Punkte haben auf die entsprechende Gestaltung des Steuerwesens
politische Momente bedeutenden Einfluß, so die Verfassung
des Staates, die richtige Einsicht und der richtige Wille des Parlaments,
die Fachkenntnis und Orientiertheit der Regierung, die entsprechende
Tätigkeit der Steuerverwaltung, das staatliche Pflichtbewußtsein
der Steuerkräfte usw. Die Verteilung der Steuerlast
unter die einzelnen Steuerkräfte ruft Interessenkämpfe hervor,
welche teils öffentlichen Charakter besitzen, teils privaten, teils auf
staatsrechtlichem, teils auf privatrechtlichem Gebiete sich vollziehen.
In die Reihe der ersteren gehören die Kämpfe der einzelnen gesellschaftlichen
Klassen gegenüber der Staatsgewalt, sowie untereinander;
diese Kämpfe prägen sich manchmal tief in den konstitutionellen
Organismus des Staates ein. Hierher gehören die
Kämpfe der einzelnen Steuerkräfte gegenüber der Steuerverwaltung
zur Minderung der Steuerlast. Von privater Natur sind jene
Kämpfe, welche sich zwischen den einzelnen Steuerkräften auf dem
Gebiete des Verkehrs abspielen und deren Zweck die Minderung
der Steuerlast der einen Steuerkraft zum Nachteil der anderen ist.
Die wichtigsten dieser Kämpfe bilden die Erscheinung der Steuerüberwälzung.
Zur Steuerüberwälzung gehören natürlich nicht jene im vorhinein
durch die Steuersubjekte geführten Kämpfe gegen die Einführung
einer Steuer im gesetzgebenden Körper, sowie die strafbare Entlastung
von der Steuer durch die einzelnen Steuersubjekte. Ebensowenig
gehören hierher jene Fälle, wo es dem Steuersubjekt gelingt,