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4. Buch. V. Teil. Die Steuern.
welche mit der Zahlungsfähigkeit nicht in unmittelbarem Zusammen
hang stehen. Hierzu kommt noch der Umstand, daß die direkten
Steuern von solchen Tatsachen ausgehen, die die Gesamtsteuerkraft
oder wenigstens einen ansehnlichen Teil derselben festzustellen ge
statten, während andere Steuern aus einzelnen isolierten Tatsachen
geschaffen und immer nur auf einen Bruchteil der präsumierten Steuer
kraft zu schließen gestatten. Da aber die Kontrolle solch einzelner
Tatsachen oft viel schwieriger ist, als die jener großen Kategorien,
die mit der Einkommenheschaffung zusammenhängen, so verursachen
die direkten Steuern in der Kegel wenigstens einerseits weniger
Mühe und Kosten, andererseits geringere Beunruhigung des Staats
bürgers und geringere Störung des wirtschaftlichen Lebens.
Da das Einkommen geringere Schwankungen zeigt als der
Konsum, so zeigen die Einnahmen aus den direkten Steuern größere
Beständigkeit als die anderer Steuern. Die Konsumtion ist be
ständigen Schwankungen unterworfen; die geringsten Umstände
nehmen darauf Einfluß; das Einkommen dagegen, die Basis der
Existenz des Individuums, zeigt gewöhnlich größere Beständigkeit. So
hat man in Frankreich die Erfahrung gemacht, daß politische Un
ruhen die Einnahmen aus den indirekten Steuern mindern, während
sie die aus den direkten Steuern weniger berühren, was übrigens
Leroy-Beaulieu auf Grund späterer Daten bezweifelt. Darum sehen
Thiers, Garnier-Pages einen Hauptvorteil der direkten Steuern in
ihrer Solidität.
Besondere"- Wichtigkeit besitzen die direkten Steuern, weil sie
im allgemeinen bei guter Organisation die Volkswirtschaft am
wenigsten stören, da sie weder in die Produktion, noch in die
Zirkulation und Konsumtion unmittelbar eingreifen. Dies gilt in
erster Linie von der Einkommensteuer, schon weniger von den Er
tragssteuern und Verkehrssteuern.
In politischer Hinsicht wird den direkten Steuern der Vorteil
zu geschrieben, daß infolge des unmittelbar durch dieselben aus
geübten Druckes, die Völker gegen abenteuerliche Unternehmungen
im allgemeinen besser geschützt sind. Leroy-Beaulieu widerlegt
diese Auffassung mit einigen interessanten Beispielen, doch beweisen
diese nur, daß mächtige Einflüsse ein Gegengewicht ausüben können;
die Erhebung der direkten Steuern wird immer qjnem größeren Wider
spruch begegnen, als die Einführung der einen oder anderen Ver
zehrungssteuer, denen sich bis zu einem gewissen Grade der Einzelne
entziehen kann.
3. Theoretisch sind unbedingt die direkten Steuern die voll
kommensten; zu dieser theoretischen Güte gesellen sich aber große