Full text : Finanzwissenschaft

I.  Abschnitt.  Das  Budget.

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notwendig  wird  sie,  weil  Einnahme,  Ausgabe,  Verwaltung  des  Geldes
an  gewisse  wirtschaftliche  und  geschäftliche  Formalitäten  gebunden
sind,  welchen  wir  überall  begegnen,  wo  der  Verkehr  auf  Geld
basiert  ist;  notwendig  wird  sie  ferner  auch  deshalb,  denn  mit  dem
Auftreten  der  Geldwirtschaft  wird  in  vielen  Beziehungen,  wo  früher
andere  Belohnungsmodalitäten  vorherrschten,  wie  in  der  Heeresverwaltung, ­
  in  der  bürgerlichen  Verwaltung  usw.,  jetzt  die  Geldbelohnung ­
  zur  Sitte  wird;  endlich  weil  auch  die  Staatseinnahmen  mehr
und  mehr  in  Form  von  Geld  realisiert  werden.  Mit  der  Geldwirtschaft ­
  schreitet  auch  die  Zentralisation  der  Staatstätigkeit  fort,
welche  gleichfalls  zu  planmäßiger  Wirtschaft  drängt.  Natürlich
liegt  im  Übergang  zur  Geldwirtschaft  gleichzeitig  die  Möglichkeit
des  neu  aufkommenden  Systemes,  Ursache  und  Folge  fließen  zusammen. ­
  Nur  in  der  Periode  der  Geldwirtschaft  wird  die  Aufstellung ­
  des  Staatshaushaltsplanes  möglich,  denn  mit  derselben  tritt
in  den  staatlichen  Einnahmen,  deren  Einhebungsmöglichkeiten  größere
Systematik  ein,  größere  Beständigkeit,  größere  Sicherheit.  Hierzu
kommt  noch,  daß  bei  Geldwirtschaft  sowohl  Einnahmen  als  Ausgaben ­
  zum  größten  Teil  in  einem  gemeinschaftlichen  Nenner,  nämlich ­
  in  Geld  zum  Ausdruck  kommen,  während  bei  Naturalwirtschaft
infolge  der  Mannigfaltigkeit  der  Güter  und  Leistungen  eine  übersichtliche ­
  Aufstellung  des  Etats  ganz  und  gar  unmöglich  ist.  Da
die  Geldwirtschaft  sich  zuerst  in  maßgebender  Weise  in  den  Städten
durchgesetzt  hat,  so  müssen  wir  in  den  Städten,  wo  auch  die  allgemeine ­
  und  staatswissenschaftliche  Bildung  sich  kräftiger  entwickelte,
das  wirtschaftliche  Interesse  stärker  sich  geltend  machte,  die  ersten
Anfänge  eines  geregelteren  Budgetwesens  suchen.
Wenn  wir  hierin  die  wirtschaftliche  Bedeutung  des  Staatshaushaltsplanes ­
  erkennen,  so  müssen  wir  uns  nun  seiner  politischen,
staatsrechtlichen  Bedeutung  klar  werden.  Das  Wesen  des  Staatshaushaltsplanes ­
  beruht  nämlich  einerseits  auf  seiner  wirtschaftlichen,
andererseits  auf  seiner  staatsrechtlichen  Natur.  Die  wirtschaftliche
Natur  ergibt  sich  aus  seiner  kurz  skizzierten  wirtschaftlichen  Bolle.
Von  gleichfalls  hoher  Bedeutung  ist  die  staatsrechtliche  Seite.  Mit
der  Entfaltung  des  neuzeitigen  Verfassungslebens  wurde  die  Kontrolle ­
  des  Staatshaushaltes  zu  einer  eminenten  Funktion  der  gesetzgebenden ­
  Körperschaften  entwickelt,  damit  die  Schonung  der  wirtschaftlichen ­
  Kräfte  der  Staatsbürger,  das  Maßhalten  in  den  denselben ­
  auferlegten  Lasten  durch  die  Mitarbeit  der  Volksvertreter
gesichert  werde.  Gleichzeitig  sollte  die  parlamentarische  Verhandlung ­
  des  Staatshaushaltsetats  Gelegenheit  geben,  das  ganze  große
Feld  der  Kegierungstätigkeit  zum  Gegenstand  der  parlamentarischen
            
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