48 2. Buch. Die verfassungsmäßige Ordnung des Staatshaushaltes u. das Budget.
Die Verfassungsverletzung, welche in einem solchen Falle die
Regierung begeht, besteht nicht nur in der verfassungswidrigen
Einhebung der Steuern und Anweisung von Ausgaben, die ganze
Tätigkeit der Regierung bildet eine Verfassungsverletzung, da die
Regierung nicht mehr den Voraussetzungen der Verfassung entspricht.
Ist ja in der Regel die Verweigerung der materiellen
Mittel der Exekutive nur das Mittel zur Verhinderung der Regierungstätigkeit
und demzufolge ist die gesamte Tätigkeit der Regierung
gesetzwidrig. Wenn die Regierung zu dem Auswege greift,
die Steuern nicht einzuheben und die Steuereintreibung zu vermeiden,
so ist damit nicht viel geholfen, ja im Gegenteil ist eine
Schädigung der finanziellen Interessen des Staates nicht zu vermeiden.
Diese Interessen des Staates sind aber nicht dem Belieben
der Regierung anheimgestellt, die Regierung wird also auch hierdurch
ihre Pflichten verletzen. Auch dies beweist, daß aus dem
Labyrinth kein anderer Ausweg sich darbietet, als die Anerkennung
der Verfassung, die die Verweigerung des Budgets als Mittel darbietet,
um eine das Vertrauen der Mehrheit entbehrende Regierung
zu beseitigen.
Stein gibt — wie bemerkt — der Budgetverweigerung die Erklärung,
daß dieselbe die bestehenden Gesetze nicht außer Kraft setzen
kann, weder die auf die Einnahmen, noch die auf die Aufgaben und
Ausgaben bezüglichen Gesetze, weder das Recht des Staates auf die
gesetzlich ihm zukommenden Einnahmequellen, noch die Pflichten
des Staates zur Erfüllung der Staatsaufgaben auf dem gesamten
Gebiete der Verwaltung. Die Verweigerung kann sich nur auf den
auf Grund dieser Gesetze entworfenen Plan für die Führung des
Staatshaushaltes beziehen, resp. nur auf jenen Teil desselben, der
nicht auf bestehenden Gesetzen beruht, sondern der Initiative der
Regierung entspringt. Da sich aber in vielen Teilen des Staatshaushaltsplanes
die Teilung zwischen den auf Gesetzen und den auf dem
Willen der Regierung beruhenden Posten nicht durchführen läßt,
so entsteht die Gefahr der vollständigen Budgetverweigerung. Dem
kann nur durch eine Scheidung von Staats- und Regierungsbudget
abgeholfen werden.
Wie sehr in England und Frankreich das Parlament das Recht
der Budgetverweigerung in Anspruch nimmt, beweist die Rede des
Vicomte de Saint Chamans (1817), der sagte: Die Budgetverweigerung
hat Karl I. auf das Schaffet gebracht; die Budgetverweigerung
hat Ludwig XVI. dasselbe Schicksal beschert. Und trotzdem, daß
.auch Stourm mit intensiven Farben die verhängnisvollen Folgen der