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hohes Alter zurückblicken können, sind allmählich verbessert worden, je mehr die Brauerei von den empirischen
Anfängen zum wissenschaftlichen Betrieb übergegangen ist. Mit diesen Fortschritten ist aber auch der
Geschmack und der Anspruch der Biertrinker gewachsen, der heute wieder, wie ehemals, durch strenge Gesetze
geschützt wird. Das Deutsche Brausteuergesetz von 1906 schreibt vor, daß zur Herstellung von untergärigem
Bier nur Gerstenmalz und Hopfen unter Zusatz von Hefe neben dem Wasser verwendet werden dürfen, während
zu obergärigem Bier außerdem noch technisch reiner Zucker genommen werden darf. Dadurch hat der Bier-
Schrotereianlage (Seckmühle)
Teilansicht des Sudhauses