Full text : Volkswirtschaftspolitik

8  Begriff  und  Aufgaben  der  Volks  Wirtschaftspolitik.
zu  übernehmen.  Ob  das  im  Wettbewerbe  mit  den  Bürgern
oder  im  Wege  staatlicher  Alleinrechte  geschehen  soll,  wird  nicht
mehr  nach  grundsätzlichen  Auffassungen,  sondern  nach  Zweckmäßigkeitsrücksichten ­
  entschieden  und  beurteilt.  Die  Richtung
der  wirtschaftlichen  Aufgaben  des  Staates  hat  sich  gegen
früher  verschoben;  aber  an  tatsächlicher  Bedeutung  haben  sie
zugenommen.
Oberster  Grundsatz  der  staatlichen  Betätigung  auf  wirtschaftlichem ­
  Gebiete  wie  in  allen  andereil  Beziehungen  ist
die  Förderung  des  Gesamtwohls.  Die  Anschauungen  darüber,
was  im  einzelnen  Falle  durch  das  Gesamtwvhl  erfordert
wird,  können  auseinandergehen;  über  den  bezeichneten  Grundsatz ­
  als  solchen  ist  eine  Meinungsverschiedenheit  nicht  möglich.
Auch  die  eigene  wirtschaftliche  Tätigkeit  des  Staates  unterliegt ­
  in  letzter  Linie  überall  diesem  Grundsätze.  Allerdings
muß  der  Staat  bei  denjenigen  Arbeiten,  die  er  zum  Zwecke
seiner  Einnahmegewinnung  übernommen  hat,  den  Einnahmezweck ­
  im  Auge  behalten,  ganz  besonders  dann,  wenn
er  in  Wettbewerb  zu  Erwerbsunternehmungen  der  Bürger
tritt;  aber  wo  der  Einnahmezweck  in  Widerspruch  mit  dem
Gesamtwohle  gerät,  ist  dem  letzteren  überall  und  jederzeit
der  Vortritt  zu  lassen.
Die  wirtschaftlichen  Aufgaben  des  Staates  erstrecken
sich  auf  alle  Hauptgebiete  der  wirtschaftlichen  Arbeit  des
Volkes.  Die  Grundlagen,  Voraussetzungen,  Hilfsmittel
und  Gliederung  der  Sachgütererzeugung,  deren  Hauptzweige, ­
  der  Sachgüterverbrauch,  die  Überführung  der  Sachgüter ­
  in  den  Verbrauch  mit  den  dazu  gehörigen  Zweigen,
die  Einkonnnensgewinnung  und  die  Mängel  der  Einkommensordnung ­
  usw.  bedingen,  wenn  auch  nicht  durchweg  in
gleichem  Umfange,  wirtschaftspolitische  Maßnahnien  des
Staates.
Der  große  Umfang  und  die  Vielgestaltigkeit  der  Aufgaben,
            
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