Full text: Volkswirtschaftspolitik

(3 Begriff uiib Ausgaben der VolksunrischnstSpvIritt. 
sollte». tSinc scharfe Scheidung zwischen beiden ist nicht mög 
lich, und der wissenschaftlichen Behandlung der volkswirt 
schaftlichen Erscheinungen bringt die Unterscheidung keinen 
erkennbaren sachlicheir Nutzen. Das; sie gleichwohl in Vor 
lesungen weitverbreitet ist und auch in Lehrbüchern vor- 
fommt, erklärt sich namentlich aus dem Bedürfnisse, bcn 
sehr umfangreichen Stoff der Volkswirtschaftslehre für 
die Vorlesungen nach Maßgabe der verfügbaren Zeit und 
für die Lehrbücher nach Maßgabe des verfügbaren Raumes 
besser zu verteilen. Die dabei üblich gewordene Gliederung 
des Stoffes wird durch die neuerdings aufgekommene Be 
zeichnung „allgemeine" und „besondere" Volkswirtschafts 
lehre zwar zutreffender, als durch die oben genannte, zum 
Ausdruck gebracht, aber doch nicht vollständig gedeckt. Auch 
für diese Sammlung haben äußere Gründe eine entsprechende 
Teilung des Stoffes nötig gemacht. 
2. Aufgaben der Bolkswirtschastspolitik. 
Alle staatliche Politik hat die Aufgabe, das Gesanitwvhl 
zu wahren. Auch der Volkswirtschaftspolitik kommt diese 
Aufgabe zu; nur dadurch hebt sie sich aus der Staatspolitik 
überhaupt heraus, daß sie von den Verhältnissen und Bedürf 
nissen des volkswirtschaftlichen Lebens ausgeht und untersucht, 
welche Einwirkungen auf dieses durch das Gesamtwohl er 
fordert werden. Diese Einwirkung kann hemmender und 
fördernder Art sein. Die Auffassung über Unifang und Rich 
tungen solcher Einwirkungen hat sich im Laufe der Zeit ver 
schoben. Als das wirtschaftliche Leben sich zur Volkswirtschaft 
ausgeweitet hatte, sah die staatliche Politik es zunächst als ihre 
Aufgabe an, die Maßnahmen der früheren, städtischen Wirt 
schaftspolitik auf die erheblich weiteren Staatsgebiete zu über 
tragen. Erst allmählich erwuchs voir hier aus eine Umformung 
der wirtschaftspolitischen Maßnahmen. — Dem Geiste der
	        
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