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Allgemeine Gütererzeugmigspolitik.
Ztveiter Teil.
'Allgemeine Gütererzengungspolitik.
3. Überblick.
Die Erarbeitung der Sachgüter (Sachgütererzeuguug,
„Produktion" im engern Sinne) weist als unentbehrliche
Grundlage die menschliche Arbeit auf. Die Erhaltung, Selbsterneuerung,
Leistungsfähigkeit in körperlicher und geistiger
Beziehung, Gliederung und wirtschaftliche Lage des Grundstocks
des Volkes an Arbeitskräften verlangt in vielfachen.
Beziehungen staatliches Eingreifen. Daraus ergeben sich die
besonderen Zweige der Bevölkerungs-, Fachausbildungs- und
Arbeiterschutzpolitik, die sich aber zum Teil mit anderen Zweigen
nahe berühren. Auch der Grund und Boden ist für die
Sachgütererzeugung unentbehrlich sowohl dadurch, daß er als
räumliche Grundlage aller gntererzeugenden Arbeit, einschließlich
des Verkehrswesens, zu deren wichtigsten Voraussetzungen
gehört, als auch dadurch, daß ihm die weitaus überwiegende
Masse der Arbeitsgegenstände und der zur Unterstützung
ihrer Be- und Verarbeitung herangezogenen Kraftträger
(Kohle usw.) entstammt und durch Arbeit abgenommen
oder abgerungen werden muß. Die in bezug auf Arbeitsgegenstände
und Kraftträger erwachsenden Aufgaben des
Staates gehören in die besondere Gütererzeugungspolitik
(dritter Teil), die sich mit den Hauptzweigen der Sachgüter-,
erzeugung zu befassen hat. Als räumliche Grundlage aller
Gütererzeugung gehört der Boden in ben gegenwärtigen
Teil (Bodenpolitik).
Die rechtliche Grundlage der heutigen Sachgütererzeuguug
ist das Svndereigentum; die Eigentumspolitik ist deshalb im
gegenwärtigen Teile zu behandeln. Auch die Gliederung und
die Träger der Gütererzeugung (Unternehmungsformen)