8 Begriff und Aufgaben der Volks Wirtschaftspolitik.
zu übernehmen. Ob das im Wettbewerbe mit den Bürgern
oder im Wege staatlicher Alleinrechte geschehen soll, wird nicht
mehr nach grundsätzlichen Auffassungen, sondern nach Zweck
mäßigkeitsrücksichten entschieden und beurteilt. Die Richtung
der wirtschaftlichen Aufgaben des Staates hat sich gegen
früher verschoben; aber an tatsächlicher Bedeutung haben sie
zugenommen.
Oberster Grundsatz der staatlichen Betätigung auf wirt
schaftlichem Gebiete wie in allen andereil Beziehungen ist
die Förderung des Gesamtwohls. Die Anschauungen darüber,
was im einzelnen Falle durch das Gesamtwvhl erfordert
wird, können auseinandergehen; über den bezeichneten Grund
satz als solchen ist eine Meinungsverschiedenheit nicht möglich.
Auch die eigene wirtschaftliche Tätigkeit des Staates unter
liegt in letzter Linie überall diesem Grundsätze. Allerdings
muß der Staat bei denjenigen Arbeiten, die er zum Zwecke
seiner Einnahmegewinnung übernommen hat, den Ein
nahmezweck im Auge behalten, ganz besonders dann, wenn
er in Wettbewerb zu Erwerbsunternehmungen der Bürger
tritt; aber wo der Einnahmezweck in Widerspruch mit dem
Gesamtwohle gerät, ist dem letzteren überall und jederzeit
der Vortritt zu lassen.
Die wirtschaftlichen Aufgaben des Staates erstrecken
sich auf alle Hauptgebiete der wirtschaftlichen Arbeit des
Volkes. Die Grundlagen, Voraussetzungen, Hilfsmittel
und Gliederung der Sachgütererzeugung, deren Haupt
zweige, der Sachgüterverbrauch, die Überführung der Sach
güter in den Verbrauch mit den dazu gehörigen Zweigen,
die Einkonnnensgewinnung und die Mängel der Einkommens
ordnung usw. bedingen, wenn auch nicht durchweg in
gleichem Umfange, wirtschaftspolitische Maßnahnien des
Staates.
Der große Umfang und die Vielgestaltigkeit der Aufgaben,