Full text: Volkswirtschaftspolitik

8 Begriff und Aufgaben der Volks Wirtschaftspolitik. 
zu übernehmen. Ob das im Wettbewerbe mit den Bürgern 
oder im Wege staatlicher Alleinrechte geschehen soll, wird nicht 
mehr nach grundsätzlichen Auffassungen, sondern nach Zweck 
mäßigkeitsrücksichten entschieden und beurteilt. Die Richtung 
der wirtschaftlichen Aufgaben des Staates hat sich gegen 
früher verschoben; aber an tatsächlicher Bedeutung haben sie 
zugenommen. 
Oberster Grundsatz der staatlichen Betätigung auf wirt 
schaftlichem Gebiete wie in allen andereil Beziehungen ist 
die Förderung des Gesamtwohls. Die Anschauungen darüber, 
was im einzelnen Falle durch das Gesamtwvhl erfordert 
wird, können auseinandergehen; über den bezeichneten Grund 
satz als solchen ist eine Meinungsverschiedenheit nicht möglich. 
Auch die eigene wirtschaftliche Tätigkeit des Staates unter 
liegt in letzter Linie überall diesem Grundsätze. Allerdings 
muß der Staat bei denjenigen Arbeiten, die er zum Zwecke 
seiner Einnahmegewinnung übernommen hat, den Ein 
nahmezweck im Auge behalten, ganz besonders dann, wenn 
er in Wettbewerb zu Erwerbsunternehmungen der Bürger 
tritt; aber wo der Einnahmezweck in Widerspruch mit dem 
Gesamtwohle gerät, ist dem letzteren überall und jederzeit 
der Vortritt zu lassen. 
Die wirtschaftlichen Aufgaben des Staates erstrecken 
sich auf alle Hauptgebiete der wirtschaftlichen Arbeit des 
Volkes. Die Grundlagen, Voraussetzungen, Hilfsmittel 
und Gliederung der Sachgütererzeugung, deren Haupt 
zweige, der Sachgüterverbrauch, die Überführung der Sach 
güter in den Verbrauch mit den dazu gehörigen Zweigen, 
die Einkonnnensgewinnung und die Mängel der Einkommens 
ordnung usw. bedingen, wenn auch nicht durchweg in 
gleichem Umfange, wirtschaftspolitische Maßnahnien des 
Staates. 
Der große Umfang und die Vielgestaltigkeit der Aufgaben,
	        
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