Full text : Volkswirtschaftspolitik

Eigeiitumspolitik.

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öffentlichen  Gesundheitspflege,  der  Besserung  der  Wohnungsverhältnisse, ­
  des  Bodenschu^es,  der  Bodenverbesserung,  der
Bodenbenutzung  usw.
Bei  dem  Einflüsse  der  französischen  Gesetzgebung  ist  es
erklärlich,  daß  der  sachliche  Inhalt  der  Rechtsgrundsätze  über
die  Enteignung  in  den  verschiedenen  Staaten  eine  weitgehende ­
  Übereinstimmung  zeigt.  Das  Verfahren  ist  freilich
verschiede!:  geregelt;  überall  aber  ist  die  Gesetzgebung  bemüht
gewesen,  das  Eigentum  willkürlichen  Eingriffen  zu  entziehen.
In  England  bedarf  es  zur  Enteignung  in  jedem  einzelnen
Falle  eines  besonderen  Gesetzes.  In  Österreich  wird  die  Verleihung ­
  des  Enteignungsrechts  durch  die  oberste  Behörde  ausgesprochen. ­
  In  Preußen  erfolgt  die  Verleihung  des  Enteignungsrechts ­
  in  der  Regel  durch  Königliche  Verordnung,
nur  für  gewisse  Ausuahinefälle  durch  Beschluß  des  Bezirksausschusses. ­
  Vorübergehende  Eigentumsbeschränkungen  bis
auf  die  Dauer  von  3  Jahren  werden  voni  Bezirksausschuß
angeordnet.  Die  Enteignung  selbst  wird  durch  Beschluß  des
Bezirksausschusses  ausgesprochen;  er  setzt  auch  die  Höhe
der  Entschädigung  durch  Beschluß  fest,  gegen  den  der  Rechtstveg
  zulässig  ist.  Für  die  Entnahme  vvn  Wegebaustoffen  besteht
ein  vereinfachtes  Verfahren.
Weitere  wichtige  Eingriffe  in  das  Eigentumsrecht  an
Grund  und  Boden  werden  veranlaßt  durch  das  Streben,
einer  zu  weit  gehenden  Verkleinerung  des  Grundbesitzes
der  einzelnen  Wirtschaften  („Bodenzersplitterung")  entgegenzuwirken. ­
  Die  Verkleinerung  geht  zu  weit,  wenn  der
der  einzelnen  Wirtschaft  verbleibende  Boden  nicht  mehr  zur
Gewinnung  einer  auskömmlichen  Lebens-  und  Wirtschaftsführung ­
  ausreicht,  so  daß  die  Selbständigkeit  der  Bauern
bedroht  ist.  Aber  diese  Grenze  läßt  sich  nicht  in  einer  allgemein ­
  gültigen  Weise  zahlenmäßig  festlegen.  In  Frankreich
begünstigen  Boden  und  Wetterverhältnisse  den  Kleinbetrieb,
            
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