Full text: Volkswirtschaftspolitik

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Allgemeine Gütererzeugungspolitik. 
und die Verbrauchsgewohnheit der Bevölkerung erfordert und 
ermöglicht eine besondere Betonung des Gemüse-, Obst- und 
Weinbaues und der Geflügelzucht. Hier kann auch eine weit 
gehende Bvdenzersplitterung ohne Nachteil bleiben. In Ge 
bieten mit aiideren Wirtschaftsbedingungen kann eür gleicher 
Grad der Zersplitterung des bäuerlichen Bodens schädlich 
wirken und zu Abwehrmaßregeln nötigen. Das trifft u. a. 
für verschiedene Teile Mittel-, West- und Süddeutschlands zu. 
Die Zersplitterung wird erst möglich, wenn die frühere 
Gebundenheit der freien Teilbarkeit des Bodens gewichen 
ist und wenn die bäuerliche'Bevölkerung nicht durch Sitte 
und Gewohnheit abgehalten wird, die vollen Folgen aus 
der freien Teilbarkeit zu ziehen. Die Napoleonische Gesetz 
gebung hat in Frankreich. die vollständig freie Teilbarkeit 
des Bodens zur Geltung gebracht, und die Gesetzgebung 
anderer Länder ist dem gefolgt. Das erleichtert die Zer 
schlagung der Grundstücke sowohl durch Erbteilung, als auch 
durch Verkauf. Die Zerschlagung durch Verkauf wird in 
manchen Gegenden noch befördert durch die gewerbsmäßig 
betriebene, nicht selten mit Bewucherung der verschuldeten 
Eigentümer verbundene Aufteilung ländlicher Anwesen in 
Kleinstellen („Güterschlächterei"). Soweit durch die Grund 
stückzerschlagung Nachteile entstehen, erscheint ein Eingreifen 
der Gesetzgebung an sich berechtigt. Nur ist dabei die Gefahr 
vorhanden, daß die angeordneten Beschränkungen die Lebens 
und Wirtschaftsführung eines Teiles der bäuerlichen Be- 
völkemng beeinträchtigen. Überdies ist nicht zu übersehen, 
daß in der Nähe von Städten mit großer Arbeiterbevölkerung 
und auch auf dem Platten Lande selbst in der Nähe großer 
gewerblicher oder bergbaulicher Ünternehmungen vielfach 
gerade behufs Erinöglichung einer besserer! Lebenshaltung der 
Arbeiter eine weitgehende Kleinstellenbildung erwünscht ist. 
Besondere Vorsicht bei der Auswahl und Anwendung der
	        
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