Full text : Volkswirtschaftspolitik

76  Allgemeine  Gütercrzcngungspolitik.
wie  Zucker,  Sulz,  Erdöl,  Bier,  Branntwein,  beziehen.  Ter
Entwurf  ist  nicht  zur  Annahme  gelangt,  ebensowenig  die  1903
und  1907  vorgelegten  Entwürfe  zu  Sondergesetzen  gegen  die
Verbände  auf  dem  Gebiete  der  Zuckererzeugung.  Mehrfach
hat  sich  die  Gesetzgebung  in  entgegengesetzter  Richtung  betätigt. ­
  Italien  hat  1906  die  Schwefelgruben  in  Sizilien  auf
12  Jahre  zu  einem  Zwnngsverbande  vereinigt;  Rußland  hat
1895  für  das  Zuckergewerbe,  Rumänien  1908  für  das  Erdölgewerbe ­
  durch  eine  vollständige  staatliche  Regelung  den  Grundgedanken ­
  der  Verbände  verwirklicht.  In  diesen  Fällen  handelt
es  sich  uin  Gewerbe,  die  durch  Übererzeugung  und  fremden
Wettbewerb  gefährdet  wurden.
Der  Hauptvorwurf,  der  in  Deutschland  neuerdings  gegen
die  Verbände  erhoben  ist,  geht  darauf,  daß  sie  Brennstoffe  und
Halberzeugnisse  in,  Auslande  billig  verkaufen  und  den  dortigen
Wettbewerb  dadurch  stärken,  im  Jnländ  aber  p  hohe  Preise
fordern.  Bei  der  Beratung  des  neuen  deutschen  Zolltarifs
war  als  ein  Mittel  dagegen  mehrfach  die  Aufhebung  der  Zölle
auf  die  entsprechenden  Waren  bei  einem  derartigen  Verhalten ­
  der  Verbände  empfohlen  worden.  Für  ein  solches
Vorgehen  bot  die  kanadische,  neuseeländische  und  australische
Gesetzgebung  Vorbilder.  Bei  den  zollfreien  Brennstoffen  war
der  Vorschlag  gegenstandslos.  Für  die  zollpflichtigen  Waren
gelangte  er  nicht  zur  Annahme,  weil  die  Voraussetzungen,
unter  denen  eine  so  einschneidende  Maßregel  anzuwenden
sein  würde,  nicht  mit  hinreichender  Bestimmtheit  bezeichnet
werden  konnten,  weil  es  weiter  bedenklich  erschien,  durch  die
Aufhebung  des  Zolles  auch  diejenigen  Gütererzeuger  zu
schädigen,  die  an  den,  betreffenden  Verhalten  nicht  beteiligt
sind,  und  weil  es  endlich  als  unmöglich  angesehen  wurde,
den  billigeren  Verkauf  nach  dem  Auslande,  der  auch  sonst
vielfach  vorkomnit,  dann  mit  Aufhebung  des  Zolles  zu  beantworten, ­
  wenn  er  von  einem  Verband  ausgeht,  aber  nicht
            
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