Full text: Volkswirtschaftspolitik

Bodenbeivirtschaftuugspolitik,' Jagd- u. Fischereipolitik. 79 
saat und Ernte die Frist sehr lang ist. Dieser Versuchung kaun 
der nicht-öffentliche Betrieb schwer widerstehen, besonders 
dann, wenn der Waldbesitz sehr zersplittert ist. Eine solche 
Zersplitterung ist schon aus betriebsfachlichen Gründen zu 
beklagen, weil der Wald im allgemeinen nur bei großflächigem 
Betriebe mit Vorteil bewirtschaftet werden kann. Auch beim 
Gemeindewalde, wenn er als Nutzwald behandelt wird, ist 
die Gefahr vorhanden, daß das augenblickliche Geldgewiimungs-, 
bedürfnis über die volkstvirtschaftlichen Rücksichten hinweggeht. 
Die Aufgabe der Forstwirtschaftspolitik ist, einer solchen Ge 
fährdung der vorhandenen Wälder vorzubeugen und aus die 
Wiederaufforstung abgeholzten natürlichen Waldlandes hinzu 
wirken. Zu dem Zwecke hat sich der Staat vielfach ein be 
stimmtes Aufsichts- und Beeinflussungsrecht gegenüber allen 
nichtstaatlicheu Wäldern vorbehalten. Bei den nicht öffent 
lichen Waldungen ist die mnnittelbare Beeinflussung durch 
den Staat gegen früher erheblich eingeengt worden. Bei 
den Gemeindewaldungen ist .sie noch in scharf ausgeprägter 
Form vorhanden. Auch der Ausbau eines leistungsfähigen 
Fvrstausbildungswesens gehört zu den staatlichen Aufgaben, 
damit für die staatlichen und sonstigen Forsten sachverständige 
Beamte in hinreichender Zahl zur Verfügung stehen. Die 
aus frühereu Zeiten überkommenen Waldgrunddienstbarkeiteu, 
wie Holz-, Mast- und Weide-, Waldstreu-, Harzscharrberechti 
gungen usw., abzulösen hat sich die Forstpolitik fast allenthalben 
Hüt Recht bemüht. (Über die Einzelheiten vgl. Bd. 106 
dieser Sammlung, S. 150 ff.) 
Eine besondere Waldnutzungsart, die Jagd, hat in 
Deutschland eine erhebliche wirtschaftliche Bedeutung nicht 
mehr. Früher war sie eine der wichtigsten lltutzuugsarten, 
was in östlicher gelegenen Ländern noch jetzt zutrifft. Die 
Jagdberechtigung — ursprünglich frei, später von beit Fürsten 
Hoheitsrecht („Regal") beansprucht und gehandhnbt und
	        
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