Full text : Volkswirtschaftspolitik

82  Besondere  Gütererzeugungspolitik.

bei  Ausnutzung  der  zur  Fischerei  geeigneten  Gewässer  der
Erhaltung  und  Entwicklung  des  Fischbestaudes  nachteilig  ist,
haben  verschiedene  Staaten  die  —  unter  Umständen  zwangsweise ­
  erfolgende  —  Bildung  von  Fischereigenossenschaften
vorgesehen.  Dazu  treten  mancherlei  Vorschriften  über  Schonbezirke ­
  und  Schonzeiten,  über  Abwehr  von  Nachteilen,  die
durch  Benutzung  des  Wassers  zu  gewerblichen,  landwirtschaftlichen
  oder  Verkehrszwecken,  durch  Wasserbauten,  durch  fischfressende ­
  Tiere  oder  auch  durch  bestimmte  Fangarten  und
durch  Wegfangen  zu  junger  Tiere  entstehen  können,  über  !
Mindestmaße  der  in  den  Verkehr  zu  bringenden  Fische  usw.
Fast  durchweg  wird  die  Ausübung  der  Fischerei  von  der
Lösung  besonderer  Fischereikarten  abhängig  gemacht.  Die
Überwachung  der  Durchführung-der  gesetzlichen  Vorschriften
liegt  mehrfach  in  der  Hand  besonderer  Fischereibeamten  (in
Preußen  der  Fischmeister  und  Oberfischmeister).  Des  weiteren
ist  es  nötig,  für  die  Fachausbildung  durch  Fischereischulen  i
zu  sorgen,  zur  Erforschung  der  Bedingungen  und  Wege  der  j
Fischerei  uird  der  Fischzucht  wissenschaftliche  Anstalten  zu  errichten, ­
  zu  unterhalten  oder  zu  unterstützen,  die  Ausübungj
der  Fischerei  auf  den  die  Staatsgrenzen  überschreitenden  Gewässern
  durch  Verträge  mit  anderer:  Staaten  sicher  zu
stellen  usw.  Auch  die  nicht-öffentliche,  namentlich  vor:  Fischerei-  j
vereinen  durchgeführte  Tätigkeit  für  Erhaltung  und  Verbesserung ­
  des  Fischbestarrdes,  für  Entwicklung  rreuer  oder  für
Wiederentwicklung  vernichteter  roertvoller  Fischarten  ist  anzuregen ­
  und  nötigenfalls  nrit  Geldmitteln  zu  unterstützen.
In  Deutschland  sieht  der  Reichshaushaltsvvranschlag  hierfür
besondere  Mittel  vor,  1910  z.  B.,  wie  schon  seit  Jahren,
85  000  Mk.  Viel  erheblicher  sind  die  Aufwendungen  des
preußischen  Landwirtschaftsminisleriums.  Für  1909  z.  Bsind
  bei  ihm  zur  „Förderung  der  Fischerei"  496  464  Mk.
vorgesehen,  wovon  der  weitaus  größte  Teil  auf  Beamte,
            
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