Full text : Der deutsche Zollverein

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II.  Oer  bayrifch-roürttembergifche  Zollverein.
Das  Fiasko  von  Darmstadt  sollte  ein  ihm  ähnliches  Nachspiel ­
  haben.  Zunächst  zeigte  sich  die  wahre  Gesinnung  einzelner
der  in  Darmstadt  beteiligt  gewesenen  Staaten.  Eben  die  dortige
Regierung  brachte  im  April  1824  unter  dem  Titel  einer  Verbrauchssteuer ­
  mit  Zustimmung  der  Stände  ein  lediglich  für  das
Großherzogtum  zugeschnittenes  Zollsystem  durch,  das  die  freie  Ausfuhr ­
  aller  großherzoglich  hessischen  Produkte  und  für  die  Einfuhr
außerdeutscher  Fabrikproduktc  einen  verhältnismäßig  nicht  sehrhohen
  Tarif  festsetzte;  dagegen  waren  Getreide,  pülsenfrüchte,
Mehl,  Grütze,  deutsche  Weine,  gemeine  Gle  iRüböl,  Leinöl  u.
dergl.),  Bier,  <Vbst,  Most,  Rieh  u.  s.  w.,  also  alles  Produkte  der
Nachbarstaaten,  mit  sehr  hohen  Zöllen  belegt.  Welchen  Sinn
eine  derartige  Nlaßregel  haben  sollte,  ist  schwer  zu  erkennen,  denn
sie  führte  zu  Zank  mit  den  angrenzenden  Staaten,  ohne  daß  dabei
irgend  welcher  Borteil  heraussprang.  Zn  etwas  anderer  Weise
hatte  Baden  im  August  1823  und  im  März  I82-f  den  Handel
mit  Leinen-  und  Baumwollenwaren  zu  höheren  Zöllen  herangezogen ­
  und  dadurch  gleichermaßen  sich  in  Differenzen  mit  angrenzenden ­
  Staaten  gesetzt.  Dagegen  war  es  sonst  gegen  ausländische
Zndustriewaren  sehr  niilde  gesonnen.  Eine  badische  Industrie  war
ja  damals  nicht  zu  zerstören,  und  wenn  man  die  Einfuhrzölle  für
ausländische  Manufakturen  so  niedrig  als  irgend  mit  der  Rücksicht ­
  auf  die  übrige  öffentliche  Meinung  in  Deutschland  vereinbar
war,  herabsetzte,  so  konnte  man  unternehmenden  Bürgern  des  ba-
            
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