Full text : Der deutsche Zollverein

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Fürstentümer  Sigmaringen  und  Fechingen  zum  Anschluß  an  feine-Zollgesetzgebung
  veranlaßt  hatte,  doch  so,  daß  Württemberg  auch
die  ganze  Zollverwaltung  übernehmen  und  die  Fürstentümer  nur
den  übrig  bleibenden  Nettoertrag  der  Zollergebnisse  nach  Maßgabe
ihrer  Bevölkerung  und  Territorialausdehnung  einzustecken  hatten.
Dann  hatte  Württemberg  ein  sichtliches  Entgegenkommen  gegen
Bayern  bewiesen,  indem  es  unter  bereitwilliger  Zustimmung  der
Dämmern  sein  Zollgesetz  im  bayrisch-prohibitionistischen  Sinne  revidierte. ­

So  erfolgte  denn  Ansang  September  182F  der  letzte  noch
übrige  Schritt,  daß  nämlich,  wie  schon  früher  vertraulich  angekündigt,
  die  offizielle  Einladung  zu  Separatverhandlungen  von
Stuttgart  nach  München  erging  und  dort  sofort  angenommen
wurde.  Der  württembergische  Gberfinanzrat  Herzog  ging  im  Aufträge ­
  seiner  Regierung  nach  München,  während  zur  Fortsetzung  der
Verhandlungen  im  November  1.82^  ein  bayrischer  Bevollmächtigter
nach  Stuttgart  entsandt  wurde.  Man  machte  von  vornherein  aus,
daß  die  Regierungen  von  Darmstadt  und  Karlsruhe  zwar  böflicherweise
  von  den  Verhandlungen  benachrichtigt,  aber  dann  erst
eingeladen  werden  sollten,  wenn  Württemberg  und  Bayern  zu
einem  positiven  Resultate  gekommen  Feien.  Es  war  das  tatsächlich
nur  ein  Höflichkeitsakt;  denn  Hefien-Darmstadt  und  Baden  hatten
soeben  am  8.  September  1824;  einen  gemeinsamen  Handelsvertrag
unterzeichnet,  der  zu  sehr  einer  Demonstration  gegen  die  beiden
Hauptteilnehmer  der  Darmstädter  Konferenzen  ähnlich  sah,  als  daß
,nan  ihn  sehr  ernst  hätte  nehmen  sollen.  Es  war  darum  eigentlich
mehr  als  naiv,  wenn  Nebenius  kurz  vor  Abschluß  jenes  Vertrags ­
  in  Stuttgart  erschien,  um  auch  Württemberg  zunr  Anschlüsse
zu  bewegen.  Man  verlangte  aber  in  Stuttgart  als  Vorbedingung
jeder  Verhandlung  die  Aufhebung  des  Mannheimer  Stapelrechts.
Da  Nebenius  sich  beharrlich  weigerte,  auf  diesen  Hunkt  einzugehen,
so  scheiterten  natürlich  die  Verhandlungen,  über  deren  Verlauf
Bayern  völlig  unterrichtet  wurde.
Bayern  ließ  nun  im  November,  damit  für  die  Verhandlung
            
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