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des Großgrundbesitzes und der Heeresdienst, dein Bauernstande
die ländliche Kleinwirtschaft, dem Bürgersmann aber Pandel und
Gewerbe zukomme — Ansichten, von denen er nur in den seltensten
Fällen eine Ausnahme machte — also schrieb er vor, daß außer dem
durch alle Provinzen noch als Hauptbeschäftigung vorwiegenden
Ackerbau, in der Kurmark und in Westfalen die Manufakturen,
in den Küstenländern der Pandel, im Magdeburgischen Salz- und
anderer Bergbau betrieben werden solle. Gin hartes Prohibitiv
system, unter dem besonders das benachbarte Sachsen litt, trennte
Preußen von den angrenzenden Staaten und beförderte allerdings
die Tuch-, Leinen- und Eisenindustrie, erschwerte aber auch, als
diese Betriebe erstarkt waren, die Ausfuhr. Uberdem aber trennten
derartige Zollschranken sogar die einzelnen Provinzen von einander.
So wurden die Fabrikwaren der eisenreichen Grafschaft Mark nur
gegen einen Gingangszoll von 25 % des Wertes in den ost-
elbischen Landen zugelassen. Die Folgezeit, während Friedrich
Wilhelm II. (1786—17y7) die Krone Preußens trug, hatte, un
fähig sich dem Aufschwünge des Landes anzupassen und den Sche
matismus der vorangegangenen Periode zu mildern, ihn eher noch
verstärkt. Allenthalben trennte die Accise, die alle in die Stadt
einpassierenden Berbrauchsgegenstände traf, die Stadt von der um
gebenden Landschaft. 8000 Accisebeamten waren nötig, ein
sehr kostspieliger Apparat, um dies System aufrecht zu erhalten;
der oft- und westpreußische Tarif von 1806 umfaßte allein
128 Folioseiten.
Die Überständigkeit solcher Ginrichtungen wurde vom Könige
und den einsichtsvollen unter seinen Ratgebern wohl erkannt, aber
die Zeitlage ließ durchgreifende Maßregeln auf diesem Gebiete
noch nicht zu. Einige städtische Steuern führte man auf dem
Lande ein, und eine Gabinetsordre vom 30. Mai 1807 gestattete
die Einfuhr fremder Fabrikwaren, d. h. damals westelbischer aus
dem Königreich Westfalen, gegen eine Auflage von 8'/g % des Wertes.
Und wenn nun auch der Abschluß des napoleonischen Zeitalters nicht
nur wieder die im Westen der Elbe der Monarchie ent-