Full text : Der deutsche Zollverein

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Die  Preußen  hab'n  uns  's  Land  gestohl'n,
Wir  werden's  uns  schon  wiederhol'»  —
Geduld,  Geduld,  Geduld!  —*
Da  wurde  man  nun  schon  wieder  an  die  leidige  Tatsache
erinnert,  daß  dicht  hinter  Leipzig  das  Ausland  begann,  indem  dort
Preußen  seine  Mauthäuser  errichtete  und  von  allen  Dingen,  die  aus
wachsen  herauswollten,  einen  Eingangs-  oder  Durchgangszoll  erhob
und  in  gleicher  Weise  die  für  Lachsen  oder  darüber  hinaus
bestimmten  Güter  behandelte.  Wenn  auch  am  18.  April  1819  ein
Vertrag  zustande  kam,  der  den  kleinen  Grenzverkehr  erleichtern
sollte,  so  besserten  sich  doch  dadurch  die  Beziehungen  im  Großen
nicht.  Die  Leipziger  Staatsrechtslehrer  und  Philosophen,  Arug  an
der  Spitze,  deducierten,  daß  Preußen  zu  solchen  Zolleinrichtungen
gar  kein  Recht  habe;  denn  sie  verstießen  ja  wider  die  Bundesverfassung.
Daß  Naumburg  wieder  eine  Messe  erhielt,  die  freilich  über  die
Bedeutung  eines  größeren  Jahrmarktes  nie  hinauskam,  erfaßte  man
in  Lachsen  als  eine  Bedrohung  der  Leipziger  Messe  und  tat
allemal  zu  gleicher  Zeit  in  Leipzig  unter  stillschweigender  Duldung
der  Behörden  eine  Winkelmesse  auf,  wogegen  die  preußischen  Lederhändler ­
  zur  Zeit  der  Leipziger  Messe  in  Lützen  eine  Nebenmesse  in
ihrem  Artikel  etablierten,  Dinge,  die  so  recht  die  ganze  kleinstaatlich
partikularistische  Lage  jener  Zeit  charakterisieren.  Ähnlich  grollte
man  in  Pessen-Darmstadt,  als  die  Bingener  Weinhändler  ihre
Hauptgeschäfte  auf  das  andere  Ufer  der  Nahe  in  preußisches  Gebiet
verlegten,  weil  sich  ihnen  dort  ein  viel  größeres  Absatzgebiet  eröffnete, ­
  als  auf  dem  mit  wein  gefüllten  hessischen  Markte.
Auch  dem  eigentlichen  Auslande  gegenüber  machte  sich  die
neue  Zollgesetzgebung  bemerklich.  Am  20.  Juni  1822  erschien  eine
königliche  Verordnung,  welche  die  Lchiffe  aller  Nationen,  die  nicht
in  Zollangelegenheiten  Gegenseitigkeit  gewährten,  zur  Zahlung  des
sogenannten  Flaggengeldes  anhalten  ließ.  Das  war  vor  allem
gegen  England  gerichtet,  das  noch  immer  an  der  aus  Eromwells
<0eit  stammenden  Lchiffahrtsakte  festhielt  und  dadurch  speziell  den
Pandel  Danzigs  lahm  legte.  Auf  die  Beschwerde  des  englischen
            
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