Full text : Der deutsche Zollverein

Kabinetts  wurde  geantwortet,  daß  dies  eine  innere  preußische  Kit*
gelegenheit  sei,  in  die  sich  fremde  Nationen  nicht  zu  mischen  hätten,
und  der  Gesandte  am  englischen  Hofe,  von  Bülow,  wies  in  einer
Note  darauf  hin,  daß  sein  königlicher  Herr  gegenseitige  Handelsbeschränkungen ­
  für  ein  Anrecht  ansähe,  namentlich  da  er  für
Preußen  gegenseitige  Handelserleichterungen  auf  sein  Programm
gesetzt  habe;  wolle  inan  dem  in  England  sich  nicht  fügen,  so  würden
die  Flaggengelder  noch  erhöht  werden.  Da  die  englische  Ausfuhr
nach  Preußen  damals  einen  Wert  von  mindestens  7  Kuli.  Pfund
betrug,  so  meinte  der  Präsident  des  englischen  Handelsamtes
huskiffon,  der  übrigens  über  die  preußische  Zollgesetzgebung  sich
mehrfach  anerkennend  ausgesprochen  hatte  und  sich  der  Billigkeit
der  preußischen  Forderungen  nicht  verschließen  konnte,  man  müsse
Preußen  entgegenkommen,  und  ließ  dem  Parlamente  eine  Reform
der  englischen  Handelspolitik  vorschlagen.  Die  sehr  ehrenwerten
Mitglieder  des  Unterhauses  lärmten  zwar  ein  Weniges  über  die
dem  stolzen  England  gestellte  Zumutung,  und  es  fiel  sogar  das  unverschämte ­
  Wort  von  the  insolent  dictation  of  a  petty  German
prince;  aber  die  Folge  war  doch  am  2.  April  182^  ein  Schiffahrtsvertrag, ­
  der  den  preußischen  Schiffen  fast  uneingeschränkten  Zutritt
zu  den  englischen  Häfen,  soweit  sie  im  direkten  Handel  von  Preußen
nach  England  kamen,  gewährte,  wie  natürlich  dasselbe  für  englische
Schiffe  in  preußischen  Häfen  galt,  allerdings  in  völlig  uneingeschränkter ­
  Art.  Es  war  das  ein  Sieg  preußischer  Festigkeit,  der
dann  auch  von  anderen  Völkern  benutzt  wurde.
Zn  einer  Denkschrift  vom  30.  September  1816  hatte  der  bekannte ­
  große  preußische  Staatsmann  Wilh.  von  Humboldt  den
Gedanken  ausgesprochene  „Ls  muß  in  der  Politik  Preußens
liegen,  die  Nachbarstaaten  in  sein  politisches  und  selbst  administratives
System  bis  auf  einen  gewissen  Punkt  zu  verweben."  Zn  diesem
Sinne  wurde,  nachdem  die  preußische  Zollgesetzgebung  über
Zahr  und  Tag  in  Kraft  getreten  war,  in  der  preußischen  Staatszeitung ­
  schon  1819  (Nr.  131)  amtlich  versichert:  „Daß  Preußen
schon  seiner  Lage  wegen,  mehr  aber  noch,  weil  die  Vereinigung,
            
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