Zeit — Preußen bot die Beihilfe seiner Konsuln in den auswärtigen
Seehäfen für die des Schutzes oder der Unterstützung bedürftigen
Untertanen der kontrahierenden Regierungen an.
Die Verhandlungen über diese Punkte mit den bayrischwürttembergischen
Bevollmächtigten begannen am 6. März 1829
und nahmen ihren raschen Fortgang, wenngleich sie durch vertragsmäßig
notwendige Pereinbeziehung des Großherzogtums peffen
einige Verzögerung erfuhren. Am 27. Mai 1829 erfolgte die
Unterzeichnung des Pandelsvertrags zwischen den beiden Vereinen,
an dem dann noch auf Monituren von München und Stuttgart
aus einige Berichtigungen und nähere Bestimmungen
eingefügt wurden, und dann konnte nach allseitiger Genehmigung
am 27. Juli 182Y die Auswechselung der Ratifikationen
stattfinden. Für die beiderseitigen Erzeugnisse der Industrie,
als baumwollene, wollene und seidene Fabrikate sollte eine
Zollerleichterung von 20—50% gewährt werden, bis die Verhältnisse
einen gänzlichen Wegfall gestatteten, für die Konsumtionsartikel
sollte eine Ubergangssteuer erhoben werden, inländische Erzeugnisse
der Natur, der Kunst und des Gewerbefieißes keinen
Durchgangszoll bezahlen, aller sonstiger Warenverkehr durchaus
frei sein, ausgenommen Salz und Spielkarten.
König Ludwig war, nachdem er einmal das Bessere erkannt
hatte, völlig für diese Verständigung begeistert, was man bei ihm
um so höher anschlagen muß, als Preußens, übrigens korrekte
paltung in der Sponheimischen Frage einen endgiltigen Strich
durch seine poffnungen auf peidelberg und Mannheim ge,nacht
hatte. Aus dem näinlichen Grunde freute sich der von seiner
letzten Sorge in derselben Angelegenheit befreite Großherzog
Ludwig von Baden über das Zustandekommen des Vertrags,
während sein preußenfeindlich gesinnter Minister Berstett darüber
wehklagte. Großes Mißbehagen empfand man auch in der pofburg
zu Wien. Aber völlig geschlagen fühlte sich der mitteldeutsche
Verein, der seit den, Juni 1829 wieder in Kassel tagte.
Und schon hatte Preußen zu einem weiteren Schlage aus