Full text : Versicherung und Wirtschaft

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So  bleibt  auch  für  die  wirtschaftliche  Definition  nichts  anderes
übrig,  als  die  Verursachung  des  Bedarfs  durch  den  Versicherungsfall
  aus  dem  Begriff  ausscheiden  zu  lassen.
8  6.
II.  Die  allgemeine  Bedarfsvorsorge.
1.  Die  Möglichkeit  eines  durch  den  Versicherungsfall  nicht
verursachten  Bedarfs  verwertet  Hupka^)  als  außerhalb  stehendes ­
  Motiv  des  Versicherungsnehmers.  Wenn  man  sich  den
Bedarf  nicht  mehr  als  Folge  des  Ereignisses,  welches  die  Versicherung ­
  entscheidet,  sondern  als  unabhängig  von  dieser  Eventualität ­
  nur  als  Veranlassung  zu  einer  wirtschaftlichen  Fürsorge,
also  nur  als  Motiv  zur  Versicherung  denkt,  so  bedarf  der
Versicherungsvorgang  noch  einer  besonderen  Kennzeichnung.
Hupka  hat  dies  versucht,  indem  er  das  Versicherungsrisiko ­
  als  besonderes  Merkmal  hervorhob.  Er  definiert: ­
  „Der  Versicherungsvertrag  ist  ein  entgeltlicher  Vertrag,
in  welchem  der  eine  Teil  (Versicherungsnehmer)  zum  Zwecke
der  sicheren  Deckung  eines  künftigen  Bedarfs  sich  von  demj
andern  Teil  (Versicherer)  für  einen  bestimmten  Ereignisfalk
oder  Zeitpunkt  (Versicherungsfall)  eine  Leistung  versprechen
läßt,  deren  Entrichtung,  Umfang  oder  Verhältnis  zur  Gegenleistung ­
  von  ungewissen,  das  Vermögen  oder  die  Person  des
Versicherungsnehmers  oder  eines  Dritten  betreffenden  Umständen ­
  abhängig  ist." 57  58 )  Auch  £oetot) 59 )  nennt  die  Versicherung
„eine  wirtschaftliche  Einrichtung,  die  es  dem  einzelnen  in  Vereinigung ­
  mit  einer  Vielheit  von  Personen  ermöglicht,  durch
einmalige  oder  periodische  Geldleistungen  —  Prämien  —  vorsorgliche ­
  Maßregeln  für  zukünftigen  Vermögensbedarf  zu  treffen", ­
  der  „stets  mit  einer  Ungewißheit  in  Dauer  oder  Höhe
der  Verpflichtungen  des  Versicherten  oder  des  Versichernden
verknüpft  zu  sein"  habe.

57 )  st.  a,  O.  S.  561  ff.
“0  a.  a,  O.  S.  588.
59 )  Versicherungsmathematik  (Leipzig  1910)  S.  1.
            
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