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des in all den möglichen Unterbrechungen des Spar- und
Nücklegungsprozesses ruhenden Risikos liege, so hat Conrad^)
daraus die allein mögliche Konsequenz gezogen, indem
er den Schadenscharakter der Versicherung überhaupt leugnet
und das Sparrisiko als das Erundelement der Versicherung
bezeichnet. Wenn man die Folgen des Versicherungsereignisses
als nachteilig bezeichnen und eine Gefahr als Grundlage der
Versicherung hinstellen wolle, so sei damit „der Begriff zu
eng gefaßt, denn die Altersrenten-, Aussteuer-, Militärdienst-Versicherung
usw., wobei es sich weder um eine Gefahr noch
um nachteilige Folgen handelt, oder doch zu handeln braucht,
fallen unzweifelhaft unter die Versicherung". Conrad bezeichnet
daher das Wesen der Versicherung folgendermaßen:
„Versicherung im wirtschaftlichen Sinn ist die
Einrichtung, welche die Folgen einzelner, für die
Betroffenen zufälliger, daher auch in speziellem
Falle ihres Eintretens unvorhergesehener
Ereignisse für das Vermögen einer Person dadurch
beseitigt oder wenig st ens vermindert, daß
sie dieselbe auf eine Reihe von Fällen verteilt,
in denen die gleiche Eventualität möglich ist,
aber nicht eintritt." Das Sparrisiko begründet er folgendermaßen
als die Ungewißheit der Bereitstellung: „Dieses
gemeinsame Sparen liegt aber bei jeder gewöhnlichen Lebensversicherung
auf Kapital vor, wie ebenso bei der Kranken-,
Unfall-Versicherung, bei der Feuer-, Hagel-, See-Versicherung
usw. Überall treten Tausende von Personen zusammen, um
in jedem Jahre kleine Summen als Spareinlagen bei der Versicherungsgesellschaft
zu deponieren und die Zinsen dazuzuschlagen,
damit die Sumine zu jeder Zeit bereit
durch, daß sie durch die verwässerte, wie Krosta meint, „objektive" Bezeichnung
des Risikos als „ein Objekt, bei welchem die Möglichkeit besteht,
daß etwas, was als nicht wünschenswert für das Objekt aufgefaßt
wird, in absehbarer Zeit Ereignis wird" (S.98) den Begriff vollkommen
verwischt.
M ) a. a. O. Bd. II S. 532 ff.