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Was das Abkommen im einzelnen anbelangt, so garantierte
vereinbarungsgemäß die Rheinische Creditbank der Pfälzischen
Bank für die nächsten 5 Jahre die gleiche Dividende wie sie
bei ihr (bekanntlich seit bald 10 Jahren 7 °/ 0 ) zur Verteilung
gelangt. Wogegen die Pfälzische Bank aus ihrem Gewinn
10 Jahre lang vorweg je 500 000 M. an die Rheinische Creditbank
abzuführen hat. Alsdann wird der beiderseitige Gewinn
nach den üblichen Abschreibungen, Tantiemen und Gratifikationen
etc. zu einer Dividendenausschüttung bis zu 7 °/ 0 verwandt und
der Rest fließt an die beiden Banken im Verhältnis zu ihren
Aktienkapitalien zurück.
In ihrer Wirkung kommt diese Interessengemeinschaft, die
auf die Dauer von 30 Jahren festgesetzt ist, besonders im Hinblick
auf die weitgehende Personalunion einer Fusion ziemlich
gleich. Durch die Pfälzische Bank ist bei dieser Transaktion,
abgesehen von der sofort eingetretenen Konsolidierung und
inneren Kräftigung, als bedeutungsvolles Moment hervorzuheben,
daß die Bank nicht mehr wie bisher isoliert dasteht, vielmehr
in Zukunft alle diejenigen Vorteile genießen wird, die die Anlehnung
an die wirtschaftlich stärkere Rheinische Creditbank
unter Eintritt in den mächtigen Deutsche Bank-Konzern naturgemäß
mit sich bringen muß.
Nach den Beschlüssen der außerordentlichen Generalversammlung
wurde die Reduktion des Grundkapitals der Pfälzischen
Bank unter Beobachtung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften
derart vorgenommen, daß 20 °/o desselben, mithin
10 Mill. M., zur freien Verfügung der Pfälzischen Bank seitens
der Aktionäre freiwillig einzuliefern waren. Diese fanden ihre
Verwendung zu folgender Transaktion: Die Pfälzische Bank
schloss (zur gleichen Zeit wie die Interessengemeinschaft mit der
Rheinischen Creditbank) einen Fusionsvertrag mit der Süddeutschen
Bank ab, wonach sie deren Aktionären die vorerwähnten
gratis einzuliefernden, mit Dividendenberechtigung ab
1, Januar 11 ausgestatteten 10 Mill. M. Aktien im Wege des
Umtausches gegen das 12 Mill. M. betragende Aktienkapital