Full text : Die Absetzungen für Abnutzung nach dem Einkommensteuergesetz

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  Bedeutung  der  Absetzungen  für  Abnutzung.  37
fetzungen  für  Abnutzung,  die  dann  natürlich  nur  nach  dem
Anschaffungs-  und  Herstellungspreise  zu  bemessen  sind,  in
Ansah  zu  bringen  sind.
7.  Wirtschaftliche  Bedeutung  der  Absetzungen  für  Abnutzung.
Daß  der  Wortlaut  des  §  13  Abs.  1  Nr.  1  b  „Absetzungen ­
  für  Abnutzung"  nicht  zu  der  Auslosung  zwingt,
diese  müßten  nur  nach  dem  Anschaffungs-  oder  Herstellungspreise ­
  bemessen  werden  und  dürften  über  diesen  nicht
hinausgehen,  kann  nicht  wohl  bestritten  werden.  Die  Entst
  e  h  u  n  g  s  g  e  s  ch  i  ch  t  e  der  Bestimmung,  die  letztere  für  sich
betrachtet,  liefert  keinen  Beweis  für  die  eine  oder  die  andere
Auffassung.  Wenn  also  sachliche  Gründe  zu  der  Ueberzeugung ­
  führen,  daß  der  Zweck  des  §  13  Nr.  1  b  bei  einem  Ausgehen ­
  vom  früheren  Beschaffungswerte  vereitelt  wird,  dann
würde  die  Annahme,  es  sei  von  dem  Zeitwerte  auszugehen,
nur  ausgeschlossen  sein,  wenn  diese  mit  andern  Bestimmungen
des  Einkommensteuergesetzes  in  unlösbarem  Widersprüche
stände.  Dabei  darf  §  4  AO.  nicht  außer  Betracht  bleiben.
Depn  wenn  es  überhaupt  „Verhältnisse"  gibt,  deren  „Entwicklung" ­
  nach  ihm  zu  berücksichtigen  sind,  so  sind  es  gewiß  unsere ­
  Währungsverhältnisse,  die  eine  völlige  Umwälzung  erfahren ­
  haben,  unser  ganzes  wirtschaftliches  Leben  auf  den
Kopf  stellen,  zu  einem  völligen  Umlernen  der  wirtschaftlichen
Anschauungen  nötigen  (vgl.  auch  RFH.  B.  9  S.  111).  Gewiß ­
  hatte  schon  zur  Zeit  der  Beratung  des  Einkommensteuergesetzes ­
  vom  29.  März  1920  und  noch  mehr  zur  Zeit  der
Beratung  der  Novelle  vom  24.  März  1921  die  Geldentwertung ­
  eingesetzt  und  beeinflußte  sie  namentlich  die  Beratung
der  Novelle,  führte  gerade  sie  sogar  zur  Schaffung  der
88  33  a  und  59  a.  Aber  niemand  sah  damals  voraus  und
konnte  damals  voraussehen,  daß  die  Entwicklung  der  Wähnrngsverhältnisse
  einen  solchen  Verlauf  nehmen,  zu  einer  derartigen ­
  Vernichtung  des  Markwerts,  schließlich  bis  auf  ein
Billionstel  und,  da  die  „Goldmark"preise  zumeist  über  den.
Vorkriegspreisen  liegen,  noch  weniger  des  Vorkriegswerts  führen, ­
  dem  Währungsgelde  in  solchem  Maße  die  Eigenschaften
eines  brauchbaren  Wertmessers  und  Vergleichsmaßstabs  selbst
für  nahe  bei  einander  liegende  Zeitpunkte  rauben  würde,  wie  es
geschehen  ist.
Der  Gedankengang,  auf  dem  die  Absetzungen  für  Abnutzung ­
  beruhen,  ist  folgender:  Wie  ein  V  e  r  brauchsgegenstand
  durch  den  V  e  r  brauch  quantitativ  vermindert  und  schließlich ­
  aufgezehrt  wird,  so  daß  er  überhaupt  oder  als  besonderer
Gegenstand  verschwindet,  so  vermindert  der  G  e  brauch  eines
Gebrauchsgegenstandes  dessen  Gebrauchsfähigkeit,  sei  es,
            
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