Full text : Die Frau als kaufmännische Angestellte im Handelsgewerbe

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geringen  Zeit  der  Fachausbildung,  in  den  häufigsten  Fällen  kaum  1  Jahr,
früher  in  die  Praxis  und  weisen  demnach  eine  entsprechend  längere  Berufstätigkeit ­
  auf.  Außerdem  war  die  Sitte  der  praktischen  Lehre  früher
bedeutend  weiter  verbreitet  als  heute,  so  daß  diejenigen  Angestellten,  die
eine  Lehrzeit  angeben,  in  der  größeren  Mehrzahl  schon  bedeutend  älter
und  auch  länger  tätig  sind  als  diejenigen  mit  theoretischer  Ausbildung.
Sehr  hohes  Dienstalter  weisen  gerade  auch  die  Angestellten  ohne
Vorbildung  auf.  Das  erklärt  sich  damit,  daß  ohne  Vorbildung  fast
meist  ältere  Frauen  den  Beruf  ergreifen,  und  eine  Ausscheidung  durch
Heirat  nur  sehr  selten  sich  vollzieht,  ein  Zufluß  aber  von  jüngeren
Kräften  fast  gar  nicht  stattfindet,  da  auch  unter  dem  weiblichen  Geschlecht ­
  immer  mehr  das  Bestreben  Platz  greift,  einen  Beruf  zu  erlernen,
um  im  Notfall  gesichert  zu  sein,  und  infolgedessen  jüngere  Angestellte
fast  immer  eine  Ausbildung  werden  angeben  können.
Da  bei  den  Frauen  eine  Berufstätigkeit  von  mehr  als  10  Jahren
also  schon  nicht  mehr  zu  den  Seltenheiten  gehört,  so  wird  man  wohl
behaupten  können,  daß  viele  ihren  Beruf  dauernd  ausüben.  Es  fragt
sich  nun,  ob  die  Frauen  bei  der  Verheiratung  ihren  Beruf  aufgeben,
und  ob  die  dauernde  Erwerbstätigkeit  wesentlich  für  die  ledigen  Frauen
in  Betracht  kommt.  In  der  Reichsstatistik  von  1907  sind  auch  die
Familienverhältnisse  berücksichtigt  worden.  Danach  waren  von  den
weiblichen  Angestellten  des  Handelsgewerbes

%

beim
Kontorpersonal
%

beim  Verkaufspersonal

%

Ledig

95,0

94,8

95,1

Verheiratet

3,2

3,4

3,2

Verwitwet,  geschieden

1,8

1,8

1,7

Der  größteTeil  ist  also  ledig.  Nur  wenige  betreibenihren  Beruf  während
der  Ehe  weiter.  Ein  ganz  geringer  Bruchteil  tritt  als  Witwe  neu  ein.
Nach  dem  Alter  stellt  sich  die  Verteilung  folgendermaßen:

im  Alter  von

ledig
%

verheiratet,
getrennt
%

verwitwet,
geschieden
%

unter  18  Jahren

100,0

—

—

18—20  „

99,7

0,3

—

20—25  „

98,9

1,0

0,1

25—30  „

93,8

4,8

1,4

30—40  „

82,0

12,5

5,5

40  50  „

62,8

22,3

14,9

50  60  „

41,9

30,5

27,6

60  70  „  .

34,7

23,4

41,9

über  70  „

39,1

9,4

51,5
            
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