Full text : Der Salzhandel, die Salinen und Salzbergwerke Württembergs im 19. Jahrhundert

nomntcn  und  als  Abgabe  2  kr.  pro  Pfund  zu  Grunde  gelegt  wurden.  Auf
derselben  Grundlage  war  der  Salzbezug  des  badischen  Grenzortes  Ruchseu  geregelt. ­
  Dieser  Ort  empfing  sein  Salz  von  der  württembergischen  Salzfaktorei
Neckarsulm.  Aehnlich  wurde  es  mit  den  Salzliefernngen  an  die  Kondominatorte
Edelfingen,  Widdern  und  Schluchsen  gehalten.
Von  erheblicher  wirtschaftlicher  Bedeutung  war  ein  von  den  Neckarsalinen
im  Jahre  1828  zu  Heidelberg  geschlossener  Vertrag,  der  den  Salzverkauf  nach
dem  Auslande  kontingentsweise  regelte.  Der  Zusammenschluß  betraf  die  württembergischen
  Salinen  Friedrichshall  und  Clemenshall,  die  badische  Saline  Rappenau ­
  und  die  hessische  Saline  Wimpffen  Z.
Der  vorbezeichnete,  sogenannte  Heidelberger  Vertrag  vom  Jahre
1828  hat  mehrfach  eine  Erneuerung  gefunden.  So  wurde  mit  der  Salinenverwaltnng
  von  Wimpffen  ein  neuer  Vertrag  vom  19.  April  1841,  mit  Lndwigshall
  vom  19./20.  Oktober  1847,  gültig  vom  1.  Mai  1848  bis  30.  April
1854,  geschlossen.  Nach  diesen  Verträgen  waren  die  Salinen  Friedrichshall
und  Clemensball  zusammen  mit  5 /i2  an  den  Salzverkäufen  nach  dem  Ausland
beteiligt.  Den  Salzbedarf  für  das  Herzogtum  Nassau  bestritten  die  württembergischen
  Salinen  eine  Zeitlang  allein.  Ein  diesbezüglicher  Liefernngsvertrag,
der  am  1.  März  1849  sein  Ende  erreichte,  wurde  um  ein  Jahr  bis  zum  1.
März  1850  verlängert.  Man  wußte  sich  dann  weiter  den  gesamten  Salzbedarf
für  das  Herzogtum  Nassau  durch  einen  neuen  Vertrag  vom  5.  Oktober  1849
ans  zehn  Jahre  bis  zum  1.  März  1860  zu  sichern.  Allerdings  war  der  Abschluß ­
  des  neuen  Vertrages  nur  durch  eine  Ermäßigung  der  Salzpreise  zu  erreichen ­
  gewesen.  Bemerkt  sei  auch,  daß  die  württembergischen  Staatssalinen  in
dem  benachbarten  preußischen  Fürstentum  Hohenzollern  den  Salzverkanf  ans  Grund
eines  von  Preußen  gewährten  Monopols  ausübten.  Für  dieses  Salzmonopol
batte  die  Württembergische  Staatsfinanzverwaltung  jährlich  vertragsmäßig  28  875
fl.  in  den  fünfziger  Jahren  des  19.  Jahrhunderts  an  die  preußische  Finanzverwaltung
  zu  leisten  Diese  Abgabe  an  Preußen  kam  allerdings  in  Fortfall,
als  dieser  Staat  im  Jahre  1854  mit  dem  Bau  eines  eigenen  Steinsalzbergwerkes
bei  Sigmaringen  begann.
Ein  anderes  'bemerkenswertes  Kapitel  des  württembergischen  Salzhandels
betrifft  den  Salzverkehr  mit  Bayern,  der  sich  auf  Grund  von  Salztauschverträgen ­
  in  den  Jahren  1819  bis  etwa  1860  vollzog.  Die  Grundlage  dieser
Verträge  bildeten  die  wirtschaftlichen  Erwägungen  der  Frachtersparnis,  die  zu
einer  Zeit  des  Eisenbahnmangels  von  größter  Bedeutung  war.  Bayern,  das
seine  Hanptsalinen  im  Süden  zu  liegen  hatte,  versorgte  vertraglich  die  württembergischen ­
  Gebiete  des  Donaukreises  mit  Salz,  während  umgekehrt  Württemberg,
dessen  Hanptsalinen  im  Norden  lagen,  die  bayrische  Pfalz  mit  Unterfranken  im
Austausch  mit  Salz  versah.
Einen  guten  Einblick  gewinnen  wir  in  diese  Handelsbeziehungen  aus  dem
im  Anhang  mitgeteilten  Salztanschvertrag  vom  7.  Juli  1821,  der  bisher  nicht
veröffentlicht  wurde  und  der  sich  im  König!.  Haus-  und  Staatsarchiv  zu  Stuttgart ­
  befindet.
Der  Salz-Tauschvertrag  zwischen  Württemberg  undBayern
1)  Verhandlungen  d.  württ.  Kammer  d.  Abg.,  Jahrg.  1827.  II.  außerord.  Beilagen-Heft,
  S.  130.
2)  Verhandlungen  d.  ivürtt.  Kammer  d.  Abg.,  Jahr  1852/  II.  Beil.  Bd.  S.  911.
Neumann,  Salzbergbau  und  Salmenlvesen  i»  Württemberg.  3
            
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