Full text : Der Salzhandel, die Salinen und Salzbergwerke Württembergs im 19. Jahrhundert

43

gart.  Nach  der  Verfügung  vom  14.  September  1836  war  in  jedem  Oberamt
die  Errichtung  einer  Salzdüuger-Niederlage  geplant.  Sofern  sich  jedoch  ein
größerer  Bedarf  geltend  machte,  konnte  die  Errichtung  weiterer  Niederlagen  bewirkt ­
  werden.
Zu  erwähnen  ist,  daß  diejenigen,  welche  mit  dem  Amte  eines  Salz-Faktors ­
  betraut  wurden,  hierfür  an  den  Staat  eine  Tax-  und  Stempelgebühr  zu
leisten  hatten.  Diese  Abgabe  war  nach  der  Stempel-  und  Tax-Ordnung  vom
14.  November  1808  wie  folgt  festgesetzt.  Es  hatte  zu  entrichten  ein  Salz-Faktor
erster  Klasse,  sofern  er  keine  feste  Besoldung  bezog,  eine  Taxe  von  12  Gulden
und  eine  Stempelgebühr  von  45  Kreuzern;  ein  Salz-Faktor  zweiter  Klasse  eine
Taxe  von  6  Gulden  nebst  24  Kreuzern  Stempel  und  ein  Salz-Faktor  dritter
Klasse  eine  Taxe  von  3  Gulden  nebst  12  kr.  Stempelgebühr.  Einige  der  Salz-Faktoren
  führten  ihr  Geschäft  auf  großkapitalistischer  Grundlage.  In  diesem
Sinne  ist  aus  den  1830er  Jahren  der  Salz-Faktor  Keller  in  Cannstatt  zu  nennen, ­
  der  gelegentlich  einer  vom  Staate  ausgeschriebenen  Submission  durch  Ministerialdekret
  vom  21.  Juli  1830  den  gesamten  Steinsalz-Verkauf  im  Lande  übertragen ­
  erhielt  ! ).
In  Ulm  unterhielt  die  Württembergische  Regierung  in  den  vierziger  Jahren
des  vorigen  Jahrhunderts  eine  amtliche  Verkaufsstelle  für  Salz,  welche  von
einem  pensionierten  Beamten  verwaltet  wurde.  Zu  den  Obliegenheiten  dieser
Verkaufsstelle  gehörte  auch  die  Ueberwachung  des  Salzhandels  im  dortigen  Oberland, ­
  welches  zu  jener  Zeit  von  den  Salinen  Bayerns  mit  Salz  aus  Grund
eines  Salzaustauschvertrages  versorgt  wurde.  Die  bayerische  Salzverwaltungsstelle ­
  hatte  ihren  Sitz  zu  Günzburg.  Die  Ueberwachung  dieses  volkswirtschaftlich
interessanten  Tauschhandels  versah  die  amtliche  Württembergische  Verkaufsstelle
in  Ulm.  Der  Verwalter  derselben  bezog  von  dem  Salzverkauf  eine  Provision,
welche  ihrer  Höhe  wegen  von  der  Finanz-Kommission  im  Jahre  1849  beanstandet ­
  wurde.  Die  Kammer  unterbreitete  daher  der  Regierung  den  Antrag,
die  Salz-Verwaltung  in  Ulm  aufzuheben  und  diese  einem  soliden  Kaufmann  gegen ­
  eine  mäßige  Provision  zu  übertragen.  Die  Regierung  wies  die  Notwendigkeit ­
  einer  besonderen  staatlichen  Salz-Verwaltung  in  Ulm  nach,  setzte  aber  im
übrigen  die  Provision  des  Verwalters  angemessen  herab  *  2 ).
An  dieser  Stelle  sei  auch  daraus  hingewiesen,  daß  in  den  1860  er  Jahren ­
  Baden  für  das  Recht  des  Salzverkaufs  in  den  in  seinem  Gebiet  liegenden
Württembergischen  Exklaven,  wie  z.  B.  das  Gebiet  des  Hohentwiel,  eine  Abgabe ­
  von  32  Gulden  jährlich  an  Württemberg  zahlte.  Infolge  Aufhebung
des  Salz  Monopols  am  1.  Januar  1868  kam  diese  Abgabe  jedoch  in
Fortfall.
Damit  sind  >vir  an  einen  Zeitpunkt  gelangt,  der  die  Aufhebung  des  sechs
Jahrzehnte  währenden  staatlichen  Salzhandelsmonopols  in  Württemberg  brachte.
In  der  am  4.  Juni  1867  zwischen  dem  Norddeutschen  Bund  einerseits  und  den
Staaten  Bayern,  Württemberg,  Baden  und  Hessen  anderseits  geschlossenen  Konvention, ­
  welche  die  Fortsetzung  des  Zollvereins  sicherstellte,  wurde  auch  die  Einführung ­
  einer  gemeinsamen  Salz-  und  Tabaksteuer  beschlossen.  Die  Durchführung ­
  dieser  Steuern  setzte  die  Beseitigung  eines  etwa  bestehenden  Salzmonopols

1l  Verhandlungen  d.  württ.  Kammer  d.  Abg.,  Jahrg.  1838.  I.  Beil.  Heft  S.  228.
2)  Verhandlungen  d.  württ.  Kammer  d.  Abg.,  Jahrg.  1849.  II.  Beil.  Bd.  S.  183.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.