Full text: Die Kontrolle der Rechnungslegung (in der Privatwirtschaft)

Erster Teil. 
1. Begriff und Wesen der Kontrolle. 
Die Einführung des „Betriebskapitals" in die Einzelwirtschaft, 
die damit bedingte Zusammenballung von Kapitalien und nicht 
zuletzt die Inanspruchnahme des Kredits erforderten Maßnahmen 
und Einrichtungen, die geeignet sein mußten, einmal dem Wirt 
schaftenden die Übersicht über die ihm zur Verfügung stehenden 
Kraftfaktoren zu verschaffen, zum audern dem Gläubiger bezw. 
Gesellschafter den Nachweis für die Rentabilität und den Stand 
des Unternehmens, die sein Interesse begründeten, zu erbringen. 
Die Gesamtheit dieser Maßnahmen und Einrichtungen be 
zeichnen wir als Kontrolle; sie hat die Möglichkeit, wirtschaftliche 
Werturteile zahlenmäßig darzustellen und systematisch zu ver 
rechnen, zur Voraussetzung. 
Das gedächtnismäßige Einprägen der Wirkungen, die den 
einzelnen Wirtschaftssektoren innewohnten, wie das bei einer 
kleinen Wirtschaft möglich war, genügte bald nicht mehr. 
Wollte man eine kontinuierliche, planvolle, über den eigenen 
Bedarf hinausgehende und auf Erwerb gerichtete Wirtschafts 
führung erstreben, so mußte man die beim Wirtschaften ge 
wonnenen Werturteile klassifizieren, die Beziehungen untereinander 
herstellen: sie systematisch verrechnen. 
Seit altersher begegnen wir daher Versuchen, die Resultate 
des Wirtschaftens zu zerlegen und in ein System zu bringen, 
das die Beurteilung des Einflusses der einzelnen wirtschaftlichen 
Tatsachen auf die ganze Wirtschaftsentfaltung zuließ. 
Die Anfänge zu Verrechnungssystemen,ft wenn wir darunter 
das einfache Aufschreiben von Geschäftsvorfällen verstehen, lassen 
sich bis ins graue Altertum verfolgen; wir begegnen ihnen bei 
allen handeltreibenden Völkern der Antike in mehr oder minder 
ft Näheres hierüber bei B. Penndorf, Geschichte der Buchhaltung, Leipzig 1914. 
Leider erschien die wertvolle Arbeit erst nach der Fertigstellung nieiner Arbeit.
	        
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