Erster Teil.
1. Begriff und Wesen der Kontrolle.
Die Einführung des „Betriebskapitals" in die Einzelwirtschaft,
die damit bedingte Zusammenballung von Kapitalien und nicht
zuletzt die Inanspruchnahme des Kredits erforderten Maßnahmen
und Einrichtungen, die geeignet sein mußten, einmal dem Wirtschaftenden
die Übersicht über die ihm zur Verfügung stehenden
Kraftfaktoren zu verschaffen, zum audern dem Gläubiger bezw.
Gesellschafter den Nachweis für die Rentabilität und den Stand
des Unternehmens, die sein Interesse begründeten, zu erbringen.
Die Gesamtheit dieser Maßnahmen und Einrichtungen bezeichnen
wir als Kontrolle; sie hat die Möglichkeit, wirtschaftliche
Werturteile zahlenmäßig darzustellen und systematisch zu verrechnen,
zur Voraussetzung.
Das gedächtnismäßige Einprägen der Wirkungen, die den
einzelnen Wirtschaftssektoren innewohnten, wie das bei einer
kleinen Wirtschaft möglich war, genügte bald nicht mehr.
Wollte man eine kontinuierliche, planvolle, über den eigenen
Bedarf hinausgehende und auf Erwerb gerichtete Wirtschaftsführung
erstreben, so mußte man die beim Wirtschaften gewonnenen
Werturteile klassifizieren, die Beziehungen untereinander
herstellen: sie systematisch verrechnen.
Seit altersher begegnen wir daher Versuchen, die Resultate
des Wirtschaftens zu zerlegen und in ein System zu bringen,
das die Beurteilung des Einflusses der einzelnen wirtschaftlichen
Tatsachen auf die ganze Wirtschaftsentfaltung zuließ.
Die Anfänge zu Verrechnungssystemen,ft wenn wir darunter
das einfache Aufschreiben von Geschäftsvorfällen verstehen, lassen
sich bis ins graue Altertum verfolgen; wir begegnen ihnen bei
allen handeltreibenden Völkern der Antike in mehr oder minder
ft Näheres hierüber bei B. Penndorf, Geschichte der Buchhaltung, Leipzig 1914.
Leider erschien die wertvolle Arbeit erst nach der Fertigstellung nieiner Arbeit.