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(Bei «dieser Aufstellung ist zu beachten, daß nicht auf
geklärt ist, ob die Zwangsverwaltung länger dauerte oder
nur ganz vorübergehend bestand, in welchen Fällen die
Mieten meistens frei sind. Das Bild erscheint hier also
günstiger, als es in Wirklichkeit liegt.)
6. Die Preußische Central-Bodencredit-A.-Bank weist
aus ihre Mitwirkung bei den Eingaben des Sonderaus
schusses des Centralverbandes für das Deutsche Bank- und
Bankiergewerbe und der Aeltesten der Kaufmannschaft von
Berlin in gleicher Sache hin. Sie schreibt weiter:
„Wir erkennen die Bemühungen des Verbandes auf
Abstellung mißbräuchlicher Ausnutzung der geltenden gesetz
lichen Bestimmungen sehr an."
7. Die Preußische Hypotheken-Akt.-Bank war 1911 an
101 Zwangsversteigerungen beteiligt, wobei in 37 Fällen
über die Mieten verfügt war. —
8. Die Leipziger Hypothekenbank schreibt:
„Eine Abänderung der gesetzlichen Bestimmungen emp
fiehlt sich wegen der außerordentlichen Häufigkeit miß
bräuchlicher Benutzung, sowie wegen der Schwere der Schä
digungen nicht nur im Interesse der Hypothekenbanken, son
dern vor allem im Interesse der nachstehenden Hypothekare.
Es hat sich mehrfach in Fällen, wo ein Grundstück zur Be
schlagnahme gestellt werden mußte, herausgestellt, daß die
Abtretung und Pfändung der aus dem Grundstück einkom
menden Mieten die Ursache gewesen ist, daß die Durchfüh
rung der Zwangsversteigerung auf • Schwierigkeiten stieß,
und daß insbesondere die nachstehenden Hypothekengläubiger
Bedenken trugen, ein Grundstück in der Zwangsversteige
rung zu erstehen, von dem sie auf längere Zeit Einkünfte
nicht zu erwarten hatten."
Ferner: „Schädlich wirkt auch die Reichsgerichtsentschei
dung, wonach Mietsabtretung und Pfändung, wenn die Be
schlagnahme in der Zwangsverwaltung durch den Zuschlag
erlischt, von neuem für das während der Zwangsversteige
rung laufende und das darauffolgende Vierteljahr wieder in
Kraft treten. Infolge der Rechtsprechung ziehen sich die Pri
vatkapitalisten immer mehr vom Erwerb zweiter Hypotheken
zurück."
9. Die Westdeutsche Bodencredit-Anstalt Köln a. Rh.
berichtet: „Von 51 Zwangsverwaltungen waren in 45 Fällen
die Mieten gepfändet oder abgetreten."