Full text : Rechte der Hypothekengläubiger an Miet- und Pachtzinsen

Anlage  C.
Berichte  der  Zwangsverwalter  und  mit  der
Zwangsvollstreckung  in  das  unbewegliche
Vermögen  vertrauter  Personen.
a)  Berichte  aus  Grosz-Berlin.
1.  Zwangsverwalter  C.  schreibt:
„Von  den  ca.  300  von  meiner  Abteilung  in:  Jahre  1911
durchgeführten  Zwangsverwaltungen  lagen  mir  ca.  100  ob.
Verfügungen  über  die  Mieten  lagen  dabei  fast  in  sämtlichen ­
  Fällen  vor.  Ausnahmen  kamen  nur  vor  bei  Unkenntnis ­
  oder  Ueberrumpelung  der  Schuldner."
2.  Zwangsverwalter  Z.  schreibt:
„Verfügungen  über  die  Mieten  lagen  bei  meinen
Zwangsverwaltungen  in  90  Prozent  aller  Fälle  bor.  Zweimal ­
  waren  sogar  die  Mieten  noch  unfertiger  Häuser  schon
vorweggenommen.  Hypothekengläubiger  waren  Pfändungsgläubiger ­
  bezw.  Zessionäre  in  26  Prozent  aller  Fälle,  sonst
offene  Schiebungen."
3.  Zwangsverwalter  W.  schreibt:
„Von  den  von  mir  bisher  geführten  164  Zwangsverwaltungen ­
  betrafen  63  Neubauten,  bei  79  bebauten  Grundstücken ­
  waren  die  Mieten  gepfändet  oder  zediert,  oder  war
Nießbrauchrecht  eingetragen,  welches  nicht  ordnungsmäßig
ausgeübt  wurde.  Bei  22  Grundstücken  waren  die  Mieten
frei,  oder  wurde  das  Nießbrauchsrecht  ordnungsmäßig  ausgeübt. ­
  Tatsächlich  für  die  Zwangsverwaltungsmasse  frei
waren  die  Mieten  nur  in  wenigen  Fällen  und  auch  in
diesen  Fällen  konnte  ich  mich  des  Eindrucks  zum  Teil  nicht
erwehren,  daß  hier  ein  Zufall  mitspielte  oder  die  besonders
rege  Aufmerksamkeit  des  Hypothekengläubigers  schuld  war.
Bei  ca.  60  Proz.  der  bewohnten  Häuser  waren  die
Mieten  offenbar  an  einen  guten  Freund  abgetreten,
oder  von  diesem  gepfändet."
4.  Zwangsverwalter  G.  schreibt:
„Daß  Mietepfändungen  und  Zessionen  kurz  vor  Einleitung ­
  der  Zwangsverwaltung  bewerkstelligt  werden,  ist
leider  traurige  Wahrheit.  Ich  muß  jedoch  sagen,  daß  dieses
Verfahren  fast  durchweg  nur  von  „faulen"  Eigen-
            
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