Anlage C.
Berichte der Zwangsverwalter und mit der
Zwangsvollstreckung in das unbewegliche
Vermögen vertrauter Personen.
a) Berichte aus Grosz-Berlin.
1. Zwangsverwalter C. schreibt:
„Von den ca. 300 von meiner Abteilung in: Jahre 1911
durchgeführten Zwangsverwaltungen lagen mir ca. 100 ob.
Verfügungen über die Mieten lagen dabei fast in sämtlichen
Fällen vor. Ausnahmen kamen nur vor bei Unkenntnis
oder Ueberrumpelung der Schuldner."
2. Zwangsverwalter Z. schreibt:
„Verfügungen über die Mieten lagen bei meinen
Zwangsverwaltungen in 90 Prozent aller Fälle bor. Zweimal
waren sogar die Mieten noch unfertiger Häuser schon
vorweggenommen. Hypothekengläubiger waren Pfändungsgläubiger
bezw. Zessionäre in 26 Prozent aller Fälle, sonst
offene Schiebungen."
3. Zwangsverwalter W. schreibt:
„Von den von mir bisher geführten 164 Zwangsverwaltungen
betrafen 63 Neubauten, bei 79 bebauten Grundstücken
waren die Mieten gepfändet oder zediert, oder war
Nießbrauchrecht eingetragen, welches nicht ordnungsmäßig
ausgeübt wurde. Bei 22 Grundstücken waren die Mieten
frei, oder wurde das Nießbrauchsrecht ordnungsmäßig ausgeübt.
Tatsächlich für die Zwangsverwaltungsmasse frei
waren die Mieten nur in wenigen Fällen und auch in
diesen Fällen konnte ich mich des Eindrucks zum Teil nicht
erwehren, daß hier ein Zufall mitspielte oder die besonders
rege Aufmerksamkeit des Hypothekengläubigers schuld war.
Bei ca. 60 Proz. der bewohnten Häuser waren die
Mieten offenbar an einen guten Freund abgetreten,
oder von diesem gepfändet."
4. Zwangsverwalter G. schreibt:
„Daß Mietepfändungen und Zessionen kurz vor Einleitung
der Zwangsverwaltung bewerkstelligt werden, ist
leider traurige Wahrheit. Ich muß jedoch sagen, daß dieses
Verfahren fast durchweg nur von „faulen" Eigen-