Full text : Grundzüge des positiven Völkerrechts

Geschichte  des  Seekriegsrechts.

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so  hat  England  auch  bei  der  Konterbande,  und  zwar  feit  1756,  die  Lehre
von  der  fortgesetzten  Reise  entwickelt,  indem  es  neutrale  Schiffe,  die
Konterbande  führten,  der  Wegnahme  unterwarf,  soweit  diese  Gegenstände ­
  in  der  Weise  nach  neutralen  Häfen  gebracht  wurden,  daß  sie
von  bort  aus  nach  dem  Feindesland  weiter  transportiert  werden  sollten.
II.  Das  Zeitalter  der  bewaffneten  Neutralitäten  und  der
Kontinentalsperre.
Englische  Übergriffe  haben  im  Jahre  1780  die  Kaiserin  Katharina  II.
von  Rußland  dahin  geführt,  mit  den  nordischen  Seestaaten  und  Preußen ­
  sowie  weiteren  Staaten  zum  Schutze  der  neutralen  Interessen
einen  Bund  abzuschließen,  dem  die  sogenannten  fünf  Sätze  der  bewaffneten ­
  Neutralität  zugrunde  gelegt  worden  sind.  Diese  lauten:
1.  daß  die  neutralen  Schiffe  ungehindert  von  Hafen  zu  Hafen  und  an
den  Küsten  der  kriegführenden  Staaten  entlang  fahren  dürfen,  2.  frei
Schiff,  frei  Gut,  3.  für  Konterbande  ist  Art.  X,  XI  des  britisch-russischen ­
  Handelsvertrages  von  1766  maßgebend,  4.  daß  ein  Hafen  nur
dann  als  blockiert  gelten  solle,  wenn  infolge  von  Vorkehrungen  der  den
Hafen  mit  nahe  genug  herangeführten  und  dort  stationierten  Schiffen
attackierenden  Macht  die  Einfahrt  mit  augenscheinlicher  Gefahr  verbunden ­
  ist,  5.  daß  diese  Grundsätze  in  den  Prozessen  und  Urteilen  über
die  Legalität  der  Prisen  zur  Anwendung  kommen  sollten.
Aus  der  gleichen  Zeit  verdient  Hervorhebung  der  preußisch-amerikanische ­
  Vertrag  von  1785,  der  ausdrücklich  das  Seebeuterecht  ausschloß,
sowie  der  fortschrittliche  Satz  des  preußischen  Allgemeinen  Landrechts:
frei  Schiff,  frei  Gut,  unfrei  Schiff,  frei  Gut.  Die  napoleonischeu  Kriege
bedeuten  für  das  Seekriegsrecht,  das  ja  ohnehin  erst  sehr  schwache
Blüten  getrieben  hatte,  eine  Periode  schwerster  Krisis.  Nachdem  England ­
  1806  alle  Häfen  von  Brest  bis  zur  Elbe  im  Blockadezustand  erklärt
hatte,  antwortete  Napoleon  darauf  in  seinem  berühmten  Berliner
Erlaß  vom  21.  November  1806  mit  der  Verhängung  des  Blockadezustandes
  über  die  britischen  Inseln;  jeder  Handel  und  jeder  Korrespondenz ­
  mit  diesen  Ländern  wurde  verboten,  Briefe  oder  Pakete  an
einen  Engländer  oder  nur  in  englischer  Sprache  geschrieben,  wurden
konfisziert,  desgleichen  alle  englischen  Waren  weggenommen,  alle
Engländer  im  französischen  Machtbereich  zu  französischen  Kriegsgefangenen ­
  erklärt.  Entsprechend  reagierte  England  1807  durch  die
Blockade  sämtlicher  Häfen  Frankreichs  und  feiner  Kolonien,  sowie  der
            
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