1899—1914.
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31- August 1907. Damit war praktisch der Dreiverband fertig. Es
war dieselbe Zeit, in der die zweite Haager Friedenskonferenz tagte
unter Teilnahme von 44 Staaten, die 13 wichtige Abkommen beschloß,
nämlich Abkommen 1. betreffend die friedliche Erledigung internationaler
Streitfälle, 2. betreffend die Einschränkung der Anwendung
von Gewalt bei der Eintreibung von Vertragsschulden, 3. über den
Beginn der Feindseligkeiten, 4. betreffend die Gesetze und Gebräuche
des Landkrieges, 5. betreffend die Rechte und Pflichten der neutralen
Mächte und Personen im Falle eines Landkrieges, 6. über die Behandlung
der feindlichen Kauffahrteischiffe bei Ausbruch der Feindseligkeiten,
7. über die Umwandlung von Kauffahrteischiffen in Kriegsschiffe,
8. über die Legung von unterseeischen selbsttätigen Kontaktminen,
9. betreffend die Beschießung durch Seestreitkräfte in Kriegszeiten,
10. über die Anwendung der Grundsätze des Genfer Abkommens
auf den Seekrieg, 11. über gewisse Beschränkungen in der Ausübung
des Beuterechts im Seekrieg, 12". über die Errichtung eines internationalen
Prisenhofes, 13. betreffend die Rechte und Pflichten der
neutralen Mächte im Falle eines Seekrieges, sowie 14. eine Erklärung,
betreffend das Verbot des Werfens von Geschossen und Sprengstoffen
aus Luftschiffen.
Bereits ein Jahr vorher hatte die zweite Genfer Konferenz das
Verwundeten-Recht auf festere Basis gestellt als das 1864 geschehen,
während die Londoner Seerechts-Teklaration vom 26. Februar 1909,
die dann freilich an dem Widerstand des englischen Oberhauses
überhaupt zu Fall gekommen ist, die wichtigsten Teile des Seekriegsrechts
zu kodifizieren gesucht hat.
Während man so in Genf, im Haag, in London und bei der Behandlung
anderer völkerrechtlich zu normierender Fragen, an anderen
Orten in friedlicher Arbeit zusammensaß, trieb die allgemeine europäische
Lage und namentlich die Orientpolitik auf die große Auseinandersetzung
hin. Zwar fühlte sich Rußland trotz seines mehr denn je
über Berlin und Wien nach Konstantinopel zielenden Ausdehnungsdranges
noch nicht stark genug, in der bosnischen Krise den Weltkrieg
zu entfesseln. Trotz der Verständigung, die zwischen dem österreichisch-ungarischen
Außenminister Grafen Aehrenthal und seinem
russischen Kollegen Jswolsky in dem Sinne zustande gekommen war,
daß Österreich-Ungarn gegen Nachgeben in der Meerengenfrage
Bosnien und die Herzegowina annektieren dürfe, hatte die Doppel-