Full text : Grundzüge des positiven Völkerrechts

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Völkerrechtsliteratmgeschichte.

In  seinen  Bahnen  wandeln:  A.  Pufendorf  (1632—1694),  De  jure
naturae  et  gentium  1672;  Thomasius  (1655—1728):  Fundamenta
iuris  naturae  et  gentium  1705;  Bardehrae  (1674  1744)  besannt  al§
Kommentator  Grotius;  Burlamaqui  (1694—1748)  der  „Principes
du  droit  de  la  nature  et  des  gens“  schrieb;  Wolfs  (1679—1754),  dessen
lus  gentium  methodo  scientifica  pertractum  1(49  erschien,  Battel
(1714—1767)  mit  seinem  bedeutsamen  Werk:  Droit  des  gens  (1758).
Demgegenüber  sind  Positivisten:  Zouch  (1590—1660),  dessen  1650
erschienenes  Buch  Juris  et  judicii  fecialis  sive  juris  inter  gentes
explicatio  wohl  als  das  erste  positive  Völkerrechtsbuch  bezeichnet
worden  ist.  Gegenüber  Grotius  betont  er,  ohne  als  Kind  seiner  Zeit
das  Naturrecht  völlig  zu  verwerfen,  doch  den  Vorrang  des  positiven
Rechtes  vor  jenem.  Von  ihm  stammt  auch  die  Bezeichnung  ius  inter
gentes  on  ©teile  des  bisher  üblichen  ius  gentium;  weiter  Cornelius
van  Bynkershoek  (1673—1743),  dessen  Werke  De  dominio  maris
(1702),  De  foro  legatorum  (1721),  Quaestionum  jurispublici  libri  II
(1737)  größte  Bedeutung  erlangt  haben;  Johann  Jacob  Moser
(1701—1783),  Verfasser  der  „Grundsätze  des  jetzt  üblichen  Völkerrechts ­
  in  Friedenszeiten"  (1750),  „Grundsätze  des  jetzt  üblichen  Völkerrechts ­
  in  Kriegszeiten"  (1752),  Versuch  des  neuesten  europäischen
Völkerrechts  in  Friedens-  und  Kriegszeiten  (1777/80);  G.  F.  v.  Martens ­
  (1756—1821),  der  insbesondere  „Principes  de  droit  des  gens
moderne  de  l'Earope  (1789)“  schrieb  und  der  der  Begründer  des  noch
bestehenden  monumentalen  Martensschen  Quellenwerkes  ist.
In  der  Folgezeit  hat  das  Naturrecht  mehr  und  mehr  an  Anhängern
eingebüßt,  ohne  indessen  restlos  aus  der  Völkerrechtswissenschaft  und
der  Praxis  namentlich  der  anglo-amerikanischen  Gerichte,  so  weit
diese  sich  mit  völkerrechtlichen  Fragen  befassen,  entfernt  zu  sein.
So  sind  von  Neueren  noch  Lorimer,  Bonfils,  Phillimore,
Halleck,  Fiore,  Kohler  als  Vertreter  einer  wenn  auch  modernisierten ­
  naturrechtlichen  Anschauung  des  Völkerrechts  zu  bezeichnen.
II.  Übersicht  über  die  wichtigste  neue  Völkerrechtsliteratur: ­

(Die  mit  *  versehenen  sind  wichtig,  die  mit  **  besonders  zu  empfehlen.)
I.  Deutschsprachige.
»Bluntschli,  Das  moderne  Völkerrecht  der  zivilisierten  Staaten.  Als
Rechtsbuch  dargestellt.  1868.  3.  Ausl.  1878.
            
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