Full text : Grundzüge des positiven Völkerrechts

52

Staatensukzession  —  Plebiszit.
3.  Gebiete,  wie  Südwestasrika  und  gewisse  Inseln  des  australischen
Stillen  Ozeans  mit  geringer  Bevölkerungsdichte  und  geringer  Ausdehnung, ­
  die  'nach  den  Gesetzen  des  Mandatars  als  integrierender
Bestandteil  seines  Gebiets  zu  verwalten  sind.
Ist  im  3.  Falle  die  Gebietszuweisung  ohne  weiteres  ersichtlich,
so  handelt  es  sich  im  2.  um  verhüllte  Gebietsabtretung,  im  1.  lMesopotamien,
  Syrien,  Palästina)  um  die  zukünstige  Schasfung  von  Protektoraten. ­

b)  Nicht  als  Gebietsabtretung  auszufassen  ist  die  Aufteilung  eines
Staates  in  Interessensphären,  als  deren  bekannteste  die  rechtliche,
freilich  nur  relativ,  inter  partes,  wirkende  Sanktionierung  einer  nordpersischen ­
  für  Rußland,  einer  südpersischen  für  England  durch  den
russisch-britischen  Vertrag  vom  31.  August  1907  anzusehen  ist.  Hier
sind  wirtschaftliche  Machtbereiche  gegeneinander  abgegrenzt.
c)  Nicht  als  Übergang  kraft  Zession,  sondern  als  Gebietsübergänge
der  zweiten  Hauptgruppe  sind  Veränderungen  in  der  Rechtswelt  aufzufassen, ­
  bei  denen  ein  Staat  einen  anderen  kriegerisch  vollkommen
niederkämpft  und  sich  nunmehr  von  dem  Besiegten  in  einem  wohl
äußerlich  in  Vertragsform  gekleideten  Dokument  die  Vernichtung  des
Staates  bestätigen  läßt.  So  kann  es  zweifelhaft  sein,  ob  der  Friede
von  Prätoria  vom  31.  Mai  1902  zwischen  England  und  den  Burenstaaten ­
  überhaupt  noch  den  Charakter  eines  Vertrages  zwischen  zwei
Staaten  darstellt,  oder  ob  nicht  vielmehr  England  bereits  die  Staatsgewalt ­
  in  diesen  Gebieten  besessen  hat  und  sich  nur  noch  die  Niederwerfung ­
  im  Mantel  eines  Vertrages  bestätigen  ließ.
d)  Die  notwendige  Folge  einer  vertraglichen  Abtretung  ist  der
Übergang  von  Staatsgebiet,  die  Zurückziehung  einer  und  die  Ausdehnung ­
  einer  anderen  Staatsgewalt,  eine  Kompetenzverschiebung.
Mit  dem  Übergang  des  Gebietes  wechseln  die  Angehörigen  desselben
ihre  Staatsangehörigkeit.  Die  Ungerechtigkeit,  die  hierin  liegt,  daß
Staatsangehörige  meist  gegen  ihren  Willen  gezwungen  werden,  in  die
Kompetenzsphäre  eines  anderen  Staates  zu  gelangen,  hat  zur  Ausbildung ­
  zweier  Institute  geführt,  die,  ohne  daß  bei  einer  Gebietsabtretung ­
  die  beteiligten  Staaten  völkerrechtlich  gezwungen  werden,  aus
sie  Rücksicht  zu  nehmen,  doch  in  neueren  Vertrügen  mehr  und  mehr
Aufnahme  zu  finden  pflegen:  Es  handelt  sich  um  die  Institute  Plebiszit ­
  und  Option.
Das  Plebiszit,  das  vor  allem  seit  den  Kriegen  der  französischen
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.