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Staatensukzession — Plebiszit.
3. Gebiete, wie Südwestasrika und gewisse Inseln des australischen
Stillen Ozeans mit geringer Bevölkerungsdichte und geringer Ausdehnung,
die 'nach den Gesetzen des Mandatars als integrierender
Bestandteil seines Gebiets zu verwalten sind.
Ist im 3. Falle die Gebietszuweisung ohne weiteres ersichtlich,
so handelt es sich im 2. um verhüllte Gebietsabtretung, im 1. lMesopotamien,
Syrien, Palästina) um die zukünstige Schasfung von Protektoraten.
b) Nicht als Gebietsabtretung auszufassen ist die Aufteilung eines
Staates in Interessensphären, als deren bekannteste die rechtliche,
freilich nur relativ, inter partes, wirkende Sanktionierung einer nordpersischen
für Rußland, einer südpersischen für England durch den
russisch-britischen Vertrag vom 31. August 1907 anzusehen ist. Hier
sind wirtschaftliche Machtbereiche gegeneinander abgegrenzt.
c) Nicht als Übergang kraft Zession, sondern als Gebietsübergänge
der zweiten Hauptgruppe sind Veränderungen in der Rechtswelt aufzufassen,
bei denen ein Staat einen anderen kriegerisch vollkommen
niederkämpft und sich nunmehr von dem Besiegten in einem wohl
äußerlich in Vertragsform gekleideten Dokument die Vernichtung des
Staates bestätigen läßt. So kann es zweifelhaft sein, ob der Friede
von Prätoria vom 31. Mai 1902 zwischen England und den Burenstaaten
überhaupt noch den Charakter eines Vertrages zwischen zwei
Staaten darstellt, oder ob nicht vielmehr England bereits die Staatsgewalt
in diesen Gebieten besessen hat und sich nur noch die Niederwerfung
im Mantel eines Vertrages bestätigen ließ.
d) Die notwendige Folge einer vertraglichen Abtretung ist der
Übergang von Staatsgebiet, die Zurückziehung einer und die Ausdehnung
einer anderen Staatsgewalt, eine Kompetenzverschiebung.
Mit dem Übergang des Gebietes wechseln die Angehörigen desselben
ihre Staatsangehörigkeit. Die Ungerechtigkeit, die hierin liegt, daß
Staatsangehörige meist gegen ihren Willen gezwungen werden, in die
Kompetenzsphäre eines anderen Staates zu gelangen, hat zur Ausbildung
zweier Institute geführt, die, ohne daß bei einer Gebietsabtretung
die beteiligten Staaten völkerrechtlich gezwungen werden, aus
sie Rücksicht zu nehmen, doch in neueren Vertrügen mehr und mehr
Aufnahme zu finden pflegen: Es handelt sich um die Institute Plebiszit
und Option.
Das Plebiszit, das vor allem seit den Kriegen der französischen