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Revision der Volkszählungslisten wird durch besondere Anord
nungen geregelt.
Wenn endlich die Regierungs-Instruktion auch die Zusammen
stellung der statistischen Nachrichten hervorhebt, so ist hierunter
nicht bloß die genaue und sachgemäße Einreihung in die vorge
schriebenen Formulare, sondern auch eine, den Anforderungen des
praktischen Bedürfnisses, den Zwecken der Behörden und des
Publikums dienende Nutzbarmachung zu verstehen.
Hierzu gereicht namentlich eine angemessene Veröffentlichung
derselben. Dies ist ein unentbehrliches Mittel, das so häufig
fehlende Interesse und Verständnis für die Aufgaben und die Be
deutsamkeit der Statistik bei den Behörden wie beim Publikum
zu wecken und in die richtigen Wege zu leiten, dadurch eine
größere Bereitwilligkeit und Gewissenhaftigkeit bei den statistischen
Erhebungen zu erzielen und die Statistik mit dem Leben in frucht
bringende Wechselwirkung zu setzen.
Es sind hiermit nicht bloß die einfachen Bekanntmachungen
von statistisch zusammengestellten Zahlenergebnissen gemeint, wie
solche den Behörden und dem Publikum durch die Amts- und
Kreis-Blätter usw. periodisch bestimmten amtlichen Zwecken mit
geteilt zu werden pflegen, sondern es handelt sich darum, die
Resultate der statistischen Ermittelungen durch eine eingehendere
Bearbeitung allgemein verständlich und anwendbar zu machen.
Solche für die Öffentlichkeit bestimmten Darstellungen sind
ebenso wünschenswert und notwendig für den ganzen Regierungs
bezirk, wie für die einzelnen landrätlichen Kreise, ja auch — je
nach dem Umfange und Gewicht der verschiedenen lokalen Zu
stände und Bedürfnisse — für einzelne Ortsbezirke und Gemeinden,
besonders für die Städte.
Der Kern war also hier, daß die Regierungen gewisser
maßen eine Mittelinstanz zwischen der obersten statistischen Be
hörde und den unteren Erhebungsorganen hinsichtlich der Statistik
darstellen sollten bei aller Wahrung einer bestimmten Sonderstel
lung, die sie mehr dem Ministerium des Innern als dem Statistischen
Bureau unterstellt sein ließ. Jedenfalls waren statistische Dezernate,
also besondere höhere Beamtenstellen, denen die Leitung des
statistischen Dienstes bei den Regierungen obliegen sollte, gedacht.
Aus diesem und keinem anderen Grunde ist dann auch folgerichtig
durch Ministerial-Erlaß vom 15. August 1862 das Statistische Se
minar am Kgl. Statistischen Bureau, oder, wie es wörtlich heißt,
der theoretisch-praktische Kursus zur Ausbildung in der amtlichen