Contents: Statistik und Verwaltung mit besonderer Berücksichtigung der preussischen Verwaltungsreform

14 
Revision der Volkszählungslisten wird durch besondere Anord 
nungen geregelt. 
Wenn endlich die Regierungs-Instruktion auch die Zusammen 
stellung der statistischen Nachrichten hervorhebt, so ist hierunter 
nicht bloß die genaue und sachgemäße Einreihung in die vorge 
schriebenen Formulare, sondern auch eine, den Anforderungen des 
praktischen Bedürfnisses, den Zwecken der Behörden und des 
Publikums dienende Nutzbarmachung zu verstehen. 
Hierzu gereicht namentlich eine angemessene Veröffentlichung 
derselben. Dies ist ein unentbehrliches Mittel, das so häufig 
fehlende Interesse und Verständnis für die Aufgaben und die Be 
deutsamkeit der Statistik bei den Behörden wie beim Publikum 
zu wecken und in die richtigen Wege zu leiten, dadurch eine 
größere Bereitwilligkeit und Gewissenhaftigkeit bei den statistischen 
Erhebungen zu erzielen und die Statistik mit dem Leben in frucht 
bringende Wechselwirkung zu setzen. 
Es sind hiermit nicht bloß die einfachen Bekanntmachungen 
von statistisch zusammengestellten Zahlenergebnissen gemeint, wie 
solche den Behörden und dem Publikum durch die Amts- und 
Kreis-Blätter usw. periodisch bestimmten amtlichen Zwecken mit 
geteilt zu werden pflegen, sondern es handelt sich darum, die 
Resultate der statistischen Ermittelungen durch eine eingehendere 
Bearbeitung allgemein verständlich und anwendbar zu machen. 
Solche für die Öffentlichkeit bestimmten Darstellungen sind 
ebenso wünschenswert und notwendig für den ganzen Regierungs 
bezirk, wie für die einzelnen landrätlichen Kreise, ja auch — je 
nach dem Umfange und Gewicht der verschiedenen lokalen Zu 
stände und Bedürfnisse — für einzelne Ortsbezirke und Gemeinden, 
besonders für die Städte. 
Der Kern war also hier, daß die Regierungen gewisser 
maßen eine Mittelinstanz zwischen der obersten statistischen Be 
hörde und den unteren Erhebungsorganen hinsichtlich der Statistik 
darstellen sollten bei aller Wahrung einer bestimmten Sonderstel 
lung, die sie mehr dem Ministerium des Innern als dem Statistischen 
Bureau unterstellt sein ließ. Jedenfalls waren statistische Dezernate, 
also besondere höhere Beamtenstellen, denen die Leitung des 
statistischen Dienstes bei den Regierungen obliegen sollte, gedacht. 
Aus diesem und keinem anderen Grunde ist dann auch folgerichtig 
durch Ministerial-Erlaß vom 15. August 1862 das Statistische Se 
minar am Kgl. Statistischen Bureau, oder, wie es wörtlich heißt, 
der theoretisch-praktische Kursus zur Ausbildung in der amtlichen
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.