Il. Über Geschichte und Anwendungsgebiet
der Anbieterkartelle?.
Vorbemerkung: Die vorliegende Kartelliteratur beschäftigt sich
fast ausschließlich mit den Anbieterkartellen ?), d.h. solchen Verbänden,
die die Konkurrenz der Mitglieder beim Angebot ihrer Waren oder
Leistungen mildern sollen. Infolgedessen haben die Anbieterkartelle
schon eine sehr gründliche und vielseitige Behandlung erfahren. Da
in dieser Schrift eine Ergänzung zu den bereits vorhandenen
Veröffentlichungen geboten werden soll, so gehe ich auf sie nicht
in vollem Umfange ein, sondern beschränke mich darauf, einige
Fragen zu behandeln, die gewöhnlich nicht die genügende Berück-
sichtigung gefunden haben.
Zur Geschichte der Kartelle. Immer noch trifft man in den Er-
örterungen über Kartellwesen auf die Behauptung, daß die Kartelle
eine verhältnismäßig junge Erscheinung, eine Eigenart gerade des
modernen Wirtschaftslebens seien®). Das ist durchaus falsch. Wenn
das Wort Kartell zur Bezeichnung der fraglichen Verbände auch
erst in neuerer Zeit verwendet ist, die Sache selbst ist durchaus
nicht neu®. Man muß vielmehr sagen, daß überall da, wo die Kon-
kurrenz im Wirtschaftsleben sich besonders verschärft und wo nicht
etwa die Obrigkeit konkurrenzregulierend eingreift), sich bei den
!) Auf die Anbieter zwan gs kartelle wird in Abschn. IV eingegangen werden.
2) Andere Ausdrücke: Angebots-, Absatz-, Verkaufs-, Vertriebskartelle. (Ein-
zelne dieser Ausdrücke werden bisweilen auch zur Bezeichnung bestimmter Arten von
Kartellen gebraucht.)
3) Vgl. den oft zitierten Satz von Schoenlank: „Am 9. Mai 1873, als in
Wien die Sterbeglocke des ‚wirtschaftlichen Aufschwungs‘ gellte, wurde die Geburts-
stunde der Kartelle eingeläutet.“ (Archiv für soziale Gesetzgebung und Statistik,
Bd. 3, S. 493.) Ebenso unrichtig ist seine Behauptung: ‚Die Bausteine für die Kar-
telle lieferte die moderne Aktiengesellschaft.‘ (Ebenda S. 492.)
%) Ebenso Metzner, Zum Alter der Kartelle. (Kartellrundschau 1914,
5. 441 ff., wieder abgedruckt in Metzner, Kartelle und Kartellpolitik. Berlin 1926,
S. ı f£f.).
;) Wenn schon die Obrigkeit von sich aus die Konkurrenzverhältnisse regelt,
wird oft kein Bedürfnis zum Zusammenschluß empfunden. Vgl. dazu die zitierte Schrift