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Diese Ausführungen werden nun von diesem Deutschen Landbund in dem
Nachrichtenblatt vom 15. 6. 19. veröffentlicht. Es wird weiter in dieser Ver
öffentlichung gesagt, ich hätte erklärt, daß bei Streiks die Viehpslege, worunter
Fütterung und Melken zu verstehen ist, erfüllt werden müsse. Bis hierher ist das
richtig.
Dann wird aber meinen Aeußerungen eine Auslegung gegeben, aus der man
schließen kann, ich hätte mich auch gegen Erniestreiks in jedem Fall erklärt. Ich
soll gesagt haben, es müßten unbedingt die notwendigen Arbeiten gemacht wer
den. Dieser Landbund empfiehlt in seinem Organ, von diesen Erklärungen des
Kollegen Schmidt den Gauleitern und sonstigen Führern ver Arbeitnehmer
gegenüber Gebrauch zu machen.
Diese Aeußerungen in der sogenannten unverbindlichen Aussprache werden nun
der Oeffentlichkeit übergeben. Von der Veröffentlichung hat man uns wohl ge
flissentlich keine Mitteilung gemacht, daher sehen wir uns veranlaßt, unseren Ver
trauensleuten gegenüber folgendes zu erklären:
Wir wir schon wiederholt gegen wilde Streiks Stellung genommen yaben und
diese mißbilligen, so soll dies auch hier wiederholt werden. Ferner darf bei allen
Streiks das Vieh nicht notleiden, sondern es muß gefüttert unv gemelkt werden.
Wo derartige Verstöße vorkommen, werden sie von uns verurteilt. Vernünftige
Landarbeiter tun Derartiges auch nicht, weil es eine Roheit gegenüber einem
lebenden Wesen ist. In der Presse war auch schon zu lesen, bei Landarbeiterstreiks
würde das Vieh nicht gefüttert werden. Soweit wir Feststellungen treffen konnt n,
handelt es sich, hierbei um bewußte Uebertreibungen.einer bestimmten Richtung
unter den Agrariern, die aus durchsichtigen Gründen verbreitet werden.
Anders liegt es aber bei Erntestreiks. So sehr wir bestrebt sind, Erntestreiks
zu vermeiden, was ganz besonders bei der jetzigen Notlage des deutschen Volkes
erforderlich ist, werden wir grundsätzlich auf das Recht, auch während der Ernte
zu streiken, nicht' verzichten. Vorausgesetzt natürlich, daß erst vorher alle Mittel
angewendet wurden, um derartige Streiks, die vor Ausbruch auch erst von der
Verbandsleitung genehmigt sein müssen, zu vermeiden. Rücksichtslosen Arbeitgebern
gegenüber wird man aber gegebenenfalls auch dieses Mittel anwenden müssen, weil
wir an dem äußersten Mittel, was dem Arbeiter zur Erzielung einer besseren
Lebenshaltung zur Verfügung steht, nicht rütteln lassen.
Da jene reaktionäre Gruppe, die sich in diesen Landbünden zusammengefun
den hat, uns jetzt zu dieser grundsätzlichen Stellungnahme nötigt, ersuchen wir
trotzdem unsere Mitglieder, keine übereilten Schritte zu tun, sondern bei der be
vorstehenden Ernte ihre Pflichten zu erfüllen. Es muß versucht werden,
Sireitigkeiten auf dem Verhandlungswege zu erledigen.
An die Regierung richten wir das Ersuchen, gegenüber rücksichtslosen Arbeit
gebern auch mit allen Mitteln einzuschreiten, um sie zur Erfüllung der tariflichen
Abmachungen, zu veranlassen. Gegebenenfalls muß gegenüber solchen rücksichts
losen Wahrnehmern des Unternehmerstandpunktes zur Enteignung geschritten
werden. Den Betreffenden muß zu Gemüte geführt werden, daß wir in einer
anderen Zeit leben.
Den Vertretern unseres Verbandes im Lande sind wir es aber schuldig, diese
Erklärungen bekanntzugeben, da zu erwarten ist, daß mit den Aeußerungen des
Kollegen Schmidt in jener Sitzung vom 16. Mai bewußter Mißbrauch getrie
ben wird.
Die Werbearbeit des Pommerschen Landbundes.
Wir haben seinerzeit darüber berichtet, daß der Pommersche Landbund
für seine ihm angehörenden Landarbeiter mit den Landwirten einen
„Tarifvertrag" abgeschlossen hatte, der eine Teuerungszulage von inonatltch
126 Mk. vorsieht. Der Landarbeiterverband hat diesen Vertrag nicht akzep