Full text : Der Pommersche Landbund

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Auf  dem  Gut  Liepen,  Besitzer  Amtsvorsteher  Denkmann,  wurde
die  Milchwagenfahrerin  ohne  ersichtlichen  Grund  gekündigt.
Auf  dem  Gut  Padderow,  Besitzer  Herr  Pantel,  wurde  der  Deputatarbeiter ­
  P.  W.  gekündigt,  weil  er  Pantel  mit  einer  kleinen  Lohnforderung ­
  gekommen  war,  die  auf  anderen  Gütern  auch  gezahlt  wird.  Als
W.  dem  P.  vorhielt,  daß  er  nicht  ziehen  könne,  bevor  er  eine  andere
Wohnung  habe,  da  feine  Frau  lungenkrank  fei,  welche  Krankheit  sie  sich
während  ihrer  neunjährigen  Dienstzeit  als  Melkefrau  bei  Herrn
Pantel  zugezogen  hätte,  gab  ihm  P.  zur  Antwort,  er  brauche  eine  kranke
Frau  nicht  zu  ernähren,  und  das  andere  würde  das  Amtsgericht  machen.
W.  ist  eifriger  Anhänger  der  Organisation.
Kreis  Greifenberg.
Auf  den  Gütern  R  e  n  f  i  n  und  L  o  p  p  n  o  w  haben  sechs  Arbeiterfamilien ­
  die  Kündigung  erhalten,  darunter  eine  Witwe.  —  Beim  Bauernhofsbesitzer ­
  Filter  in  S  ch  l  e  f  f  i  n  ist  Vorstand  K.  V.  gekündigt  worden.  —
Der  Kassierer  W.  beim  Bauernhossbesitzer  R  a  ck  o  w  ist  gekündigt  worden.
V.  war  vier  Jahr,  W.  zehn  Jahre  im  Dienst.
Auf  dem  Gut  S  ch  r  u  p  t  o  w  ,  Besitzer  Landrat  a.  D.  v.  B  r  o  ck  h  u  s  e  n  ,
sind  fünf  Arbeiterfamilien  gekündigt  worden.  Me  Arbeiter  sind  drei  bis
sechs  Jahre  auf  dem  Gut  beschäftigt  gewesen.  Der  Grund  der  Kündigung
ist  aus  folgendem  Schreiben  ersichtlich:
Treptow,  den  12.  Dezember  1919.
Im  Auftrag  des  Herrn  Landrats  a.  D.  von  Brockhufen-Iustin  dort
fordere  ich  Sie  hierdurch  auf,  die  von  Ihnen  bewohnten  Räume  einfckl.
Nebengelaß  bis  spätestens  zum  1.  Januar  1920  zu  räumen.
Da  Sie  der  Aufforderung  meines  Auftraggebers  vom  4.  Dezember  zur
Wiederaufnahme  der  Arbeit  nicht  nachgekommen  find,  ist  die  Ihnen  angedrohte ­
  sofortige  Entlassung  in  Kraft  getreten  und  steht  Ihnen  die  Nutzung
der  Wohnung  nur  noch  bis  zum  19.  d.  M.  zu.  Mit  Rücksicht  auf  das
bevorstehende  Weihnachtsfest  will  Ihnen  mein  Auftraggeber  die  Weiterbenutzung ­
  der  Wohnung  das  Fest  über  gestatten  und  verlangt  Räumung
zum  1.  Januar  1920.
Kommen  Sie  dieser  Aufforderung  nicht  rechtzeitig  nach,  so  haben  Sie
Klage  auf  Räumung  zu  gewärtigen.  Hochachtungsvoll
Der  Iustizrat.  (Unterschrift.)
Treptow,  den  20.  Dezember  1919.
Im  Auftrage  des  Herrn  Landrat  von  Brockhufen  teile  ich  Ihnen  auf
Grund  neuerlicher  von  ihm  mir  erteilter  Anweisung  folgendes  mit:
Sie  haben  die  Arbeit  wiederaufgenommen.  Herr  Landrat  von  Brockhufen
  ist  unter  diesen  Umständen  geneigt,  unter  A  u  f  r  e  ch  t  e  r  h  a  l  -
t  u  n  g  der  geschehenen  Aufkündigung  d  e  s  A  r  b  e  i  t  s  Verhältnisses ­
  Ihnen  das  Verbleiben  in  Ihrer  Wohnung  bis  zum  1.  April
1920  zu  gestatten,  jedoch  unter  der  ausdrücklichen  Bedingung,  daß  Sie
bis  dahin  ununterbrochen  die  Ihnen  obliegenden  Arbeiten  den:
Dienst-  und  Arbeitsvertrag  gemäß  verrichten,  auch  sonst  gegen  den  Vertrag ­
  in  keiner  Weise  verstoßen  und  am  1.  April  1920  die  Wohnung  widerspruchslos ­
  räumen.  Unterbrechen  Sie  inzwischen  vor  dem  1.  April
1  9  2  0  wieder  die  Arbeit  oder  lassen  Sie  sich  sonstige  Verstöße  gegen  den
Vertrag  zuschulden  kommen,  so  hat  mit  dem  Zeitpunkt,  in  dem  dies  geschieht. ­
  das  Vertragsverhältnis  sofort  ein  Ende  und  haben  Sie  dann
sofort  die  Ihnen  eingeräumte  Wohnung  zu  räumen.  Andernfalls
            
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