Full text: Der Wald und seine Arbeiter

14 
„Treue und Pünktlichkeit der Holzhauer in Erfüllung ihrer Pflichten, 
Gehorsam gegen die Vorgesetzten. Die Oberholzhauer und Holzhauer sind 
verbunden, treu und pünktlich ihre Verpflichtungen zu 'erfüllen, den Nutzen 
Sr. Majestät des Königs und des Staates nach Kräften zu fördern, Schaden 
und Nachteile aber nach Möglichkeit abzuwenden. Den königlichen Forst 
beamten sind sie Gehorsam schuldig. Auch haben die Holzhauer den An 
ordnungen des ihnen vorgesetzten Oberholzhauers unweigerlich Folge zu geben. 
Holzhauer, welche sich Pflichtwidrigkeiten, Ungehorsam sowie Forst-, Iagd- 
und Fischereifrevel zuschulden kommen lassen oder solche begünstigen, können 
sofort entlassen werden." 
§ 4. Strafen. 
„Jeder Holzhauer verpflichtet sich, den Vorschriften der Hauordnung nach 
zukommen, bei Vermeidung einer von: Oberförster festzusetzenden Ordnungs 
strafe von 50 Pf. bis 20 Mk. oder dauernder oder zeitweifer Entlassung 
aus der Arbeit." 
So wie in Preußen und in Sachsen sah es iiberall aus. Die Oberförster 
-eröffneten sofort einen Feldzug gegen die Organisation, sobald an einem Orte 
sich eine Ortsgruppe des Landarbeiter-Verbandes gebildet hatte. 
Die Großherzogliche Oberförsterei in Finkenthal (Mecklenburg) veröffentlichte 
im „Oeffentlichen Anzeiger für das Großherzogliche Amt in Dargun", Nr. 73, 
vom Mittwoch, dem 1. September 1912, die folgende Bekanntmachung: 
„Forstarbeiter. Bei der Annahme von Forstarbeitern für den kommenden 
Winter sollen in erster Linie Mitglieder des Vaterländischen Arbeiter 
vereins in Dargun und des Evangelischen Arbeitervereins in Gnoin 
berücksichtigt werden. Dieselben haben sich bis zum 20. dieses Monats auf der 
Oberförsterei oder bei dem Schutzbeamten zu melden. In zweiter Linie sollen 
landwirtschaftliche Arbeiter bevorzugt werden, welche eine schriftliche Erklärung 
unterschreiben, daß sie keinem Sozialdemokraten bei der Reichstagswahl ihre 
Stimme gegeben haben und sich, solange sie in der Forst beschäftigt sind, von 
der sozialdemokratischen Partei fernhalten und in keiner Weise unterstützen. 
Dieselben haben sich bis zum 1. Oktober zu melden. Soweit dann noch Ar 
beiter fehlen, sollen die bisher beschäftigten Bauhandwerker wieder angenommen 
werden, da bekannt ist, daß sie sich unter den jetzigen Verhältnissen den sozial 
demokratischen Gewerkschaften nicht entziehen können, und da sie sich durchweg 
als fleißige und ordentliche Arbeiter erwiesen haben. Meldung derselben bis 
zum 10. Oktober. Prinzipiell wird den verheirateten Arbeitern vor den Ledigen 
der Vorzug gegeben. Von einigen besonderen Ausnahmen abgesehen, gilt als 
spätester Termin des Beginns der Forstarbeit der 1. November. 
Finkenthal, den 8. September 1912. Großherzogliche Oberförsterei." 
Die vaterländischen und christlichen Vereine wurden geduldet. Der Land 
arbeiter-Verband, den man als sozialdemokratisch bezeichnete, durfte nicht bestehen. 
Trotz der Unterdrückung jeder freien Regung, trotz Maßregelungen unserer 
Berbandsmitglieder machte der Verband Fortschritte. Auf der ersten General 
versammlung des Verbandes ini Jahre 1912 konnte der Verbandsvorsitzende 
Georg Schmidt im Geschäftsbericht die Mitgliederzahl an Waldarbeitern 
auf 3730 angeben. Auch sonst waren noch Ansätze zur Organisation vor 
handen. In Sachsen-Weimar hätte der Fabrikarbeiter-Verband eine Anzahl 
Mitglieder unter den ständigen Waldarbeitern. Ebenso waren hier und da 
in den anderen Organisationen Waldarbeiter als. Mitglieder vorhanden. Um 
zu einer einheitlichen Organisation zu kommen, war zwischen dem Bauarbeiter- 
und dem Landarbeiter-Verband ein Kartellvertrag abgeschlossen, nach welchem 
die Kollegen' aus den: Bauberuf zu uns übertreten sollen, ohne daß sie ihre 
Rechte im Bauarbeiter-Verband einbüßen. Dieser Vertrag ist auch heute noch
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.