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„Treue und Pünktlichkeit der Holzhauer in Erfüllung ihrer Pflichten,
Gehorsam gegen die Vorgesetzten. Die Oberholzhauer und Holzhauer sind
verbunden, treu und pünktlich ihre Verpflichtungen zu 'erfüllen, den Nutzen
Sr. Majestät des Königs und des Staates nach Kräften zu fördern, Schaden
und Nachteile aber nach Möglichkeit abzuwenden. Den königlichen Forst
beamten sind sie Gehorsam schuldig. Auch haben die Holzhauer den An
ordnungen des ihnen vorgesetzten Oberholzhauers unweigerlich Folge zu geben.
Holzhauer, welche sich Pflichtwidrigkeiten, Ungehorsam sowie Forst-, Iagd-
und Fischereifrevel zuschulden kommen lassen oder solche begünstigen, können
sofort entlassen werden."
§ 4. Strafen.
„Jeder Holzhauer verpflichtet sich, den Vorschriften der Hauordnung nach
zukommen, bei Vermeidung einer von: Oberförster festzusetzenden Ordnungs
strafe von 50 Pf. bis 20 Mk. oder dauernder oder zeitweifer Entlassung
aus der Arbeit."
So wie in Preußen und in Sachsen sah es iiberall aus. Die Oberförster
-eröffneten sofort einen Feldzug gegen die Organisation, sobald an einem Orte
sich eine Ortsgruppe des Landarbeiter-Verbandes gebildet hatte.
Die Großherzogliche Oberförsterei in Finkenthal (Mecklenburg) veröffentlichte
im „Oeffentlichen Anzeiger für das Großherzogliche Amt in Dargun", Nr. 73,
vom Mittwoch, dem 1. September 1912, die folgende Bekanntmachung:
„Forstarbeiter. Bei der Annahme von Forstarbeitern für den kommenden
Winter sollen in erster Linie Mitglieder des Vaterländischen Arbeiter
vereins in Dargun und des Evangelischen Arbeitervereins in Gnoin
berücksichtigt werden. Dieselben haben sich bis zum 20. dieses Monats auf der
Oberförsterei oder bei dem Schutzbeamten zu melden. In zweiter Linie sollen
landwirtschaftliche Arbeiter bevorzugt werden, welche eine schriftliche Erklärung
unterschreiben, daß sie keinem Sozialdemokraten bei der Reichstagswahl ihre
Stimme gegeben haben und sich, solange sie in der Forst beschäftigt sind, von
der sozialdemokratischen Partei fernhalten und in keiner Weise unterstützen.
Dieselben haben sich bis zum 1. Oktober zu melden. Soweit dann noch Ar
beiter fehlen, sollen die bisher beschäftigten Bauhandwerker wieder angenommen
werden, da bekannt ist, daß sie sich unter den jetzigen Verhältnissen den sozial
demokratischen Gewerkschaften nicht entziehen können, und da sie sich durchweg
als fleißige und ordentliche Arbeiter erwiesen haben. Meldung derselben bis
zum 10. Oktober. Prinzipiell wird den verheirateten Arbeitern vor den Ledigen
der Vorzug gegeben. Von einigen besonderen Ausnahmen abgesehen, gilt als
spätester Termin des Beginns der Forstarbeit der 1. November.
Finkenthal, den 8. September 1912. Großherzogliche Oberförsterei."
Die vaterländischen und christlichen Vereine wurden geduldet. Der Land
arbeiter-Verband, den man als sozialdemokratisch bezeichnete, durfte nicht bestehen.
Trotz der Unterdrückung jeder freien Regung, trotz Maßregelungen unserer
Berbandsmitglieder machte der Verband Fortschritte. Auf der ersten General
versammlung des Verbandes ini Jahre 1912 konnte der Verbandsvorsitzende
Georg Schmidt im Geschäftsbericht die Mitgliederzahl an Waldarbeitern
auf 3730 angeben. Auch sonst waren noch Ansätze zur Organisation vor
handen. In Sachsen-Weimar hätte der Fabrikarbeiter-Verband eine Anzahl
Mitglieder unter den ständigen Waldarbeitern. Ebenso waren hier und da
in den anderen Organisationen Waldarbeiter als. Mitglieder vorhanden. Um
zu einer einheitlichen Organisation zu kommen, war zwischen dem Bauarbeiter-
und dem Landarbeiter-Verband ein Kartellvertrag abgeschlossen, nach welchem
die Kollegen' aus den: Bauberuf zu uns übertreten sollen, ohne daß sie ihre
Rechte im Bauarbeiter-Verband einbüßen. Dieser Vertrag ist auch heute noch