Der hessische Tarif spricht den Arbeitern infolge eines Gebürts-, Krank-
heits- oder Todesfalles in seiner Fainilie bei Behinderung an der Arbeit eine
Vergütung bis zu zwei Arbeitstagen zu. In den anderen Tarifen fehlen diese
eigentlich selbstverständlichen Bestiunnuugen vollständig.
Bei den beiden Tarifen von Schwarzburg-Rndolstadt ist dev erste Mai als
Feiertag vorgesehen. Die Arbeiter erhalten für. diesen Tag, wenn sie länger
als drei Tage in der Forst beschäftigt sind, den festgesetzten Lohn ausgezahlt.
So sehr wie wir den ersten Mai'als Feiertag begrüßen und de» Wunsch
haben, daß dieser Tag zum allgemeinen Feiertag im Volke wird, so möchten
wir doch nicht empfehlen, wegen der Bezahlung dieses Tages mit Forderungen
an die Arbeitgeber heranzutreten.
Dieser.Tag ist uns zu feierlich und steht uns zu hoch, um wegen der Be
zahlung desselben mit den Arbeitgebern bei der Verhandlung zu feilschen.
An diesem Tage sollen wir bedenken, welche Opfer unsere organisierten
Kollegen vor dem Kriege um diesen Feiertag gebracht haben, und wollen wir
diesen Gedenktag nicht durch derartige Forderungen entwürdigen.
Eine Revision der Tarifverträge wird in diesem Jahre überall stattfinden
müssen. Die fortgesetzte Steigerung für alle Preise der Lebensrnittel und Be
darfsgegenstände muß durch einen höheren Lohn ausgeglichen werden. Auch
dfe Festsetzung der Akkordlöhne muß ihre Regelung finden. Bei diesem
Durcheinander der heutigen Akkordvereinbarungen kann es nicht bleiben.
Wenn die Oberförster und Forstbeamten, ebenso wie einige Regierungen, sich
noch weigern, mit der Organisation oder deren Vertretern zu verhandeln, so
müssen sie dazu erzogen werden. Hierbei müssen alle Forstarbeiter mithelfen.
Es muß uns auch ini Forstarbeiterberuf gelingen, einigermaßen einheitliche
Sätze im ganzen, Lande zu schaffen. Je mehr die Forstarbeiter zu der Er
kenntnis kommen, daß sie sich eine starke Organisation schaffen müssen, und je
inehr eine Zersplitterung im Organisationsleben aufhört, um so schneller werden
wir zum Ziele kommen. Die Grundlage ist geschaffen. Es heißt, das einmal
begonnene Werk fortzusetzen, zum Wohle und Segen aller in der Forstwirtschaft
beschäftigten Personen.
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